Ist die Berufung bereits begründet?
Die Berufung ist bereits Sachantrag i.S.d. Nr. 3201 VV. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht begründet, gilt der volle Wert der Beschwer ( § 47 Abs. 1 S. 2 GKG ). Der Anwalt legt gegen die erstinstanzliche Verurteilung des Mandanten zur Zahlung von 15.000,00 EUR Berufung ein.
Was sind die Verwaltungsgebühren?
Verwaltungsgebühren sind solche Gebühren, die für eine Amtshandlung fällig werden (bspw. für die Erteilung von Genehmigungen oder Bescheinigungen, für die Erneuerung des Personalausweises, für Beurkunden etc.).
Welche Berufe haben mit Recht und Gesetz zu tun?
Eine Vielzahl an verwaltenden Berufen hat mit Recht und Gesetz zu tun. Wer also Lust auf Rechtsvorschriften und Gesetztestexte hat, kann sich speziell für einen der folgenden Berufe entscheiden: Notarfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellte oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte.
Ist die Berufung bereits fristgerecht begründet?
Die Berufung ist bereits Sachantrag i.S.d. Nr. 3201 VV. Wird die Berufung nicht oder nicht fristgerecht begründet, gilt der volle Wert der Beschwer ( § 47 Abs. 1 S. 2 GKG ).
Ist die Begründetheit der Berufung zulässig?
Begründetheit der Berufung Ist die Berufung zulässig, muss das Gericht prüfen, ob sie auch begründet ist. Im Rahmen der Begründetheit der Berufung werden die Zulässigkeit und die Begründetheit der erstinstanzlich erhobenen Klage geprüft. Das Gericht ist allerdings an den Umfang der Berufungsanträge gebunden (§ 528 ZPO).
Was regelt das Berufungsgericht an Berufungsanträge?
Das Berufungsgericht ist gem. § 528 S. 1 ZPO an die Berufungsanträge gebunden; die Vorschrift regelt das berufungsrechtliche Pendant zu § 308 Abs. 1 ZPO. Dem Berufungskläger darf also nicht mehr zugesprochen werden, als er beantragt (Verbesserungsverbot über den Antrag hinaus).