Wie werden Rentenanspruche bei Scheidung geteilt?

Wie werden Rentenansprüche bei Scheidung geteilt?

Die während der Ehezeit von beiden Ex-Partnern erworbenen Ansprüche auf Altersversorgung werden addiert und durch zwei geteilt. Jeder Partner bekommt die Hälfte. Für die gesetzliche Rente ermittelt die Rentenversicherung, welcher Anteil der Rentenpunkte auf dem Versicherungskonto während der Ehe gesammelt wurde.

Wie wird Versorgungsausgleich ausgezahlt?

Generell müssen beide Partner jeweils die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Anrechte an den Ehegatten abtreten. Sie bekommen aber wiederum die Hälfte der Anwartschaften der anderen Partei. Beim Versorgungsausgleich ist in der Regel jeder Ehegatte sowohl Ausgleichsberechtigter als auch Ausgleichspflichtiger.

Wann kann ich in Pension gehen?

Wann Sie in Pension gehen können und wie Ihre Pension berechnet wird, hängt unter anderem davon ab, wann Sie geboren wurden. Hier die Rechtslage für alle, die ab 1955 auf die Welt gekommen sind. Wann kann ich frühestens in Pension gehen? Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre.

LESEN SIE AUCH:   Was bedeutet Handicap 0 beim Golf?

Wie wird meine Pension berechnet?

Wie wird meine Pension berechnet? Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und erstmals nach dem 31.12.2004 Versicherungszeiten erworben haben. Bei der Berechnung wird die Summe aller Beitragsgrundlagen (z.B. Bruttoeinkommen bei Erwerbstätigkeit) in einem Jahr gebildet und mit 1,78 \% multipliziert.

Wann kann ich frühestens in Pension gehen?

Wann kann ich frühestens in Pension gehen? 1 Frauen, die bis 1.12.1963 geboren sind, können also noch mit 60 Jahren in Regel­alters­pen­sion gehen. 2 Frauen, die ab dem 2.6.1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Regelalterspension gehen. More

Wie wird das Pensionskonto gebildet?

Das Pensionskonto gilt für Personen, die ab dem 1.1.1955 geboren wurden und erstmals nach dem 31.12.2004 Versicherungszeiten erworben haben. Bei der Berechnung wird die Summe aller Beitragsgrundlagen (z.B. Bruttoeinkommen bei Erwerbstätigkeit) in einem Jahr gebildet und mit 1,78 \% multipliziert. Die Summe bildet die erste Teilgutschrift.