Was ist ein Einbürgerungstest?
Im Einbürgerungstest werden Ihre Kenntnisse über die deutsche Geschichte, Kultur und Gesellschaft geprüft. Das Bundesamt für Migration und Flüchtline (BAMF) bietet die Möglichkeit an, sich die Fragen zum Einbürgerungstest anzuschauen und probeweise zu beantworten. 5. Einbürgerungszusicherung
Welche Voraussetzungen sind erforderlich zur Einbürgerung?
Die Beantwortung der Fragen ist zur Einbürgerung nötig. Eine der notwendigen Voraussetzungen zur Einbürgerung ist, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Gefordert wird mindestens das Niveau B1 – möchten Sie schon nach 6 Jahren Aufenthalt eingebürgert werden, ist sogar das Niveau B2 erforderlich.
Was beinhaltet die Einbürgerung in Deutschland?
Grundsätzlich beinhaltet die Einbürgerung in Deutschland folgende Schritte: Antrag Einbürgerungszusicherung Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit Einbürgerungsurkunde Beantragung und Erhalt des deutschen Passes
Ist eine erleichterte Einbürgerung möglich?
Ist dies nicht gegeben, ist ein positiver Bescheid nahezu ausgeschlossen. In Deutschland ist eine erleichterte Einbürgerung nur extrem selten zu erlangen, wenn dies dem öffentlichen Interesse des Staats entspricht. In diesem Fall ist von einer Ermessenseinbürgerung die Rede. Wer erfüllt die Bedingungen?
Wie können sie den deutschen Pass beantragen?
Erhalt des deutschen Passes Nachdem Sie nun die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten haben, können Sie Ihren deutschen Pass im Einwohnermeldeamt beantragen. Mit diesem können Sie innerhalb der Europäischen Union und in viele Länder außerhalb der EU ohne einen extra Reisepass ein- und ausreisen.
Wie lange dauert ein Einbürgerungsverfahren?
Wie lange das Verfahren dauert, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Mitunter kann es jedoch Jahre dauern, bis Sie den deutschen Pass schließlich in den Händen halten. Im Folgenden werden die oben genannten Schritte des Einbürgerungsverfahrens genauer erläutert. 1. Antrag stellen
Was sind die Bürgerrechte bei ordentlichen Einbürgerungen?
Bei den ordentlichen Einbürgerungen ist es vor allem der Bund, der über ein Gesuch entscheidet. Einbürgerungswillige erhalten von Gemeinde, Kanton und Bund das Bürgerrecht. Die drei Bürgerrechte bilden eine untrennbare Einheit.