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Welche Papiere braucht man um in Deutschland zu arbeiten?
Für die Einreise wird lediglich ein gültiger Reisepass oder ein Personalausweis benötigt. Ein weiterer Aufenthaltstitel bzw. eine Arbeitsgenehmigung ist nicht erforderlich. Es besteht jedoch die allgemeine Meldepflicht bei den Meldebehörden.
Was braucht ein Bulgare um in Deutschland zu arbeiten?
Ausnahmen gelten jedoch, wenn Bürger der neuen EU-Mitgliedstaaten Bulgarien und Rumänien eine Beschäftigung in Deutschland ausüben möchten. Sie benötigen für den Zugang zum Arbeitsmarkt (während einer Übergangszeit nach dem Beitritt) eine Arbeitserlaubnis-EU.
Wie bekomme ich ein Arbeitserlaubnis?
So beantragen Sie eine Beschäftigung
- Prüfen Sie den Aufenthaltsstatus der Bewerberin oder des Bewerbers.
- Beschleunigen Sie das Verfahren – mit einer Vorabzustimmung.
- Stellen Sie den Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung.
- Warten Sie ab, bis die Bundesagentur für Arbeit die Zustimmungsanfrage bearbeitet hat.
Kann ein Bulgare in Deutschland arbeiten?
Seit dem 1. Mai 2011 dürfen die Bürger der meisten osteuropäischen Staaten ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten. Nur Arbeitnehmer aus den EU-Staaten Rumänien und Bulgarien benötigten weiterhin eine Arbeitsgenehmigung. Diese Regelung endete zum 31.
Wie kann ich eine Arbeitserlaubnis bekommen in Deutschland?
Um in Deutschland eine Arbeitserlaubnis zu bekommen, müssen die dafür nötigen Voraussetzungen erfüllt sein. Dann ist der Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen, dafür werden das richtig ausgefüllte Antragsformular sowie der Arbeitsvertrag oder eine konkrete Einstellungszusage des künftigen Arbeitgebers benötigt.
Wie bekommt man eine unbefristete Arbeitserlaubnis?
Wie bekommt man die unbefristete Arbeitserlaubnis? Um eine unbefristete Arbeitserlaubnis zu erhalten, ist die Erlaubnis zum Daueraufenthalt nötig bzw. die Niederlassungserlaubnis. Diese erlaubt einen unbefristeten Aufenthalt und damit die vollständige Integration in Deutschland.
Welche Länder benötigen keine Arbeitserlaubnis?
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates benötigen keine Arbeitserlaubnis. Dies gilt ebenfalls für Bürger der Staaten Liechtenstein, Island, Norwegen und der Schweiz. Ergänzt wird diese Ausnahmeregelung durch folgende zum Teil außerhalb Europas liegende Länder.
Was sollten sie beachten für die Arbeitserlaubnis für Asylbewerber beachten?
Was Sie als Arbeitgeber für die Beantragung der Arbeitserlaubnis wissen müssen: Sie sind dazu verpflichtet, die Bundesagentur für Arbeit über die Einstellung des ausländischen Mitarbeiters zu informieren. Hierzu zählen die Arbeitsbedingungen, wie das Entgelt, Arbeitszeiten etc. Arbeitserlaubnis für Asylbewerber – Was ist zu beachten?