Ist das Arbeiten an einem Werktag gesetzlich zulässig?
Das Arbeiten ist an einem Werktag daher auch gesetzlich zulässig, ohne dass Einschränkungen gelten. Arbeitet man im Einzelhandel, so kann der Samstag als normaler Werktag und Arbeitstag gelten, während für viele andere Arbeitnehmer nur Montag bis Freitag Arbeitstage darstellen.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten an einem Werktag?
Die gesetzlichen Regelungen sind klar. Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) gelten alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage. Dazu gehört auch der Samstag. Das Arbeiten ist an einem Werktag daher auch gesetzlich zulässig, ohne dass Einschränkungen gelten.
Welche Feiertage sind an einem Werktag zulässig?
Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) gelten alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage. Dazu gehört auch der Samstag. Das Arbeiten ist an einem Werktag daher auch gesetzlich zulässig, ohne dass Einschränkungen gelten.
Warum gehört der Samstag zu den Werktagen?
Demnach gehört also auch der Samstag zu den Werktagen. Das bedeutet auch, dass es gesetzlich zulässig ist, an einem Samstag, wie auch an allen anderen Werktagen, ohne Einschränkung zu arbeiten. In vielen Branchen, ob Einzelhandel, Gastronomie oder medizinischer Bereich, gilt der Samstag seit jeher als normaler Arbeitstag.
Was ist mit der Formulierung „Werktag“?
Paketabholung, Überweisung, Fristen – in all diesen Fällen hat man es häufig mit der Formulierung „Werktag“ zu tun. Bei Banken, bei der Post oder bei Behörden ist das folgendermaßen geregelt: • Post: Samstag ist bei der Post als Werktag anzusehen.
Wann sind die Werktage frei?
Grundsätzlich sind die Tage Montag bis Freitag Werktage. Der Sonntag ist für die meisten frei. Allerdings herrscht oft Unsicherheit, was den Samstag angeht. Wir klären auf! Laut § 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) gelten alle Kalendertage, die keine Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind, als Werktage.