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Wie können sie die Einbürgerung beantragen?
Die Einbürgerung müssen Sie beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren müssen die Eltern den Antrag stellen. Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen und den Einbürgerungsgebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.
Was können sie durch die Einbürgerung in Deutschland wählen?
Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren. Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen.
Welche Kenntnisse benötigen sie für eine Einbürgerung in Deutschland?
Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen. Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben.
Was bieten die Bundesländer für die Einbürgerung an?
Zum Teil bieten die Bundesländer auch Kurse zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest an. Informationen dazu bekommen Sie bei Ihrer örtlichen Einbürgerungsbehörde. Wenn Sie für die Einbürgerung ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen Integrationskurs besuchen und das „Zertifikat Integrationskurs “ erwerben.
Wie sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung geregelt?
Die Vorschriften und Voraussetzungen der Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Bis auf wenige Ausnahmen erfolgt die Einbürgerung ausschließlich auf Antrag. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ausländern sind in den §§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG geregelt.
Um die Einbürgerung zu beantragen, müssen Sie keine gesetzlich vorgeschriebene Form einhalten, aber die Behörden halten spezielle Vordrucke bereit. Lassen Sie sich bei Ihrem ersten Besuch bei der Ausländerbehörde die Formulare mitgeben und erkundigen Sie sich sogleich nach den anfallenden Kosten und dem weiteren Verfahrensablauf.
Warum sollten sie sich bei einem Austritt beweisen?
Sie sollten sich beim Standesamt, bzw. Amtsgericht eine Bescheinigung über den Austritt ausstellen lassen, damit Sie bei einem eventuellen Umzug nicht nochmal zur Kasse geben werden! Das Lohnsteuermerkmal keine Religionszugehörigkeit genügt leider nicht, um die Nichtmitgliedschaft zu beweisen.
Wann können sie das Antragsverfahren betreiben?
Sobald Sie 16 Jahre alt sind, können Sie das Antragsverfahren im eigenen Namen betreiben. Voraussetzung ist, dass Sie sich mindestens seit acht Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht haben. Sollten Sie anfangs nur aufgrund einer Duldung in Deutschland gelebt haben, wird diese Zeit nicht mitgerechnet.