Was bedeutet „Geld hat man zu haben“?

Was bedeutet „Geld hat man zu haben“?

„Geld hat man zu haben“. Hier gilt der juris­tische Grundsatz: Geld hat man zu haben. Das bedeutet: Nur weil der Schuldner – in diesem Fall der Arbeit­nehmer – vielleicht kein Geld mehr hat, heißt das nicht, dass er seine Schuld nicht mehr begleichen muss.

Hat der Arbeitnehmer das Geld ausgegeben?

Im Vertrauen auf die Richtigkeit des Gehalts hat der Arbeitnehmer das Geld ausgegeben. Geht man davon aus, dass das zu viel gezahlte Gehalt seine Berech­tigung hat, spricht aus Sicht des Arbeit­nehmers natürlich nichts dagegen, es auch auszu­geben. In letzterem Fall spricht man von einer Entrei­cherung.

Wann muss man das zu viel gezahlte Gehalt zurückerstatten?

Dann muss er das zu viel gezahlte Gehalt zurückerstatten. Und zwar auch dann, wann er das zu viel gezahlte Gehalt bereits ausge­geben hat, ohne einen Gegenwert dafür zu erhalten. Hier gilt der juris­tische Grundsatz: Geld hat man zu haben.

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Kann man zu viel gezahlt werden?

Zu viel gezahltes Gehalt muss nicht immer zurückgezahlt werden. Eine Rückzahlung sei dann theoretisch noch möglich. Anders sehe es aus, wenn man mit dem Geld zum Beispiel eine Reise mache oder einen Restaurantbesuch bezahle.

Welche Ausweg gibt es aus der Rückzahlungspflicht?

Einen Ausweg aus der Rückzahlungspflicht bietet das Bürgerliche Gesetzbuch auch: Gemäß § 818 Absatz 3 BGB muss zu viel gezahltes Gehalt nicht zurückgezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer den Fehler nicht bemerkt und den Betrag bereits für etwas ausgegeben hat, dessen Gegenwert sich nicht mehr in seinem Vermögen befindet.

Kann es bei der Rückzahlung zu unterschiedlichen Abläufen kommen?

Je nach Bundesland kann es bei der Rückzahlung zu unterschiedlichen Abläufen kommen. Sie ist in der Regel formlos möglich. Der Betrag muss auf das Konto überwiesen werden, von dem es bezogen wurde. Die Überweisung sollte folgende Informationen enthalten: