Was regelt das Online Zugangsgesetz OZG zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten?

Was regelt das Online Zugangsgesetz OZG zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten?

(1) Mit Einwilligung des Nutzers kann ein elektronischer Verwaltungsakt dadurch bekannt gegeben werden, dass er vom Nutzer oder seinem Bevollmächtigten über öffentlich zugängliche Netze von dessen Postfach nach § 2 Absatz 7, das Bestandteil eines Nutzerkontos nach § 2 Absatz 5 ist, abgerufen wird.

Wie viele Verwaltungsleistungen gibt es?

In der Praxis bedeutet das: Über 6.000 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, zusammengefasst in 575 OZG-Leistungsbündeln, müssen digitalisiert werden. Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürger:innen und Unternehmen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht.

Wann tritt das OZG in Kraft?

So verlangt es das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist.

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Wann wurde das OZG verabschiedet?

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis Ende 2022 nicht mehr zu schaffen. Ausgangslage: 2017 wurde das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschiedet, welches den Bund, die Länder und die Kommunen eigentlich dazu verpflichtet, bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsleistungen elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.

Wie wird das OZG umgesetzt?

Wer hat bei der OZG-Umsetzung welche Rolle? Bund, Länder und Kommunen setzen das OZG gemeinsam und arbeitsteilig mit Unterstützung der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) um. Das BMI schafft den organisatorischen Rahmen, dient als zentraler Ansprechpartner und bietet fachliche Unterstützung an.

Was ist ein Online-Katalog?

Ein Online-Katalog ist ein B2B- Markt, der die Katalogdaten aller Anbieter einer bestimmten Branche sammelt und in eine zentrale Web-Ressource stellt.

Wie funktioniert der OZG-Umsetzungskatalog?

Der OZG-Umsetzungskatalog orientiert sich dabei nicht an behördlichen Zuständigkeiten, sondern an der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Die OZG-Leistungen werden im Rahmen von zwei Digitalisierungsprogrammen online umgesetzt.

Was ist „amtliche Information“?

„Amtliche Information“ ist jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, also beispielsweise Schriftstücke in herkömmlichen Akten, elektronisch gespeicherte Informationen, Zeichnungen, Grafiken, Pläne, Ton- und Videoaufzeichnungen.