Wann muss man Pille selbst bezahlen?

Wann muss man Pille selbst bezahlen?

Hormonelle Verhütungsmittel (Pille, Minipille, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Vaginalring, Verhütungspflaster) gibt es nur auf Rezept. Die meisten Frauen müssen sie selbst bezahlen. Nur bis zum 22. Geburtstag übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.

Wie viel kostete die Pille?

Wo gibt es die Pille danach und was kostet sie?

Inhaltsstoff Kosten
Levonorgestrel 1,5 mg Levonorgestrel 16 – 18,50 €
Ulipristal 30 mg Ulipristalacetat Ca. 35 €

Was kostet die Pille ab 20 Jahren?

Seither zahlten die Krankenkassen die Antibaby-Pille, vaginale Ringsysteme wie den Nuvaring® oder hormonhaltige Spiralen (Mirena®) nur bis zum Alter von 20 Jahren. Die Zuzahlung in Höhe von fünf bis zehn Euro fällt unverändert ab 18 Jahren an.

Wie viel kostet eine Pille für drei Monate?

Die Pille kann euch entweder in einer 3-Monats-Packung oder gleich für ein halbes Jahr verschrieben werden. Die Kosten für drei Monate bewegen sich in etwa zwischen 20 Euro und 60 Euro und für eine 6-Monats-Packung zwischen 40 Euro und 80 Euro. Neben den teureren Originalprodukten gibt es auch günstigere Alternativen, mit den gleichen Wirkstoffen.

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Welche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Pille?

Für Minderjährige übernimmt in den meisten Fällen die Krankenkasse die Kosten für die Pille. Auf gesetzlich versicherte Frauen unter 22 Jahren können eventuell Kosten bis zu zehn Euro zukommen, der Rest wird von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt. Auch über dieses Alter hinweg ist die Übernahme der Kosten nicht ausgeschlossen.

Wie viel kostet eine Pille in Apotheken?

Daher variieren auch die Kosten je nach Pillenart: im Schnitt liegen sie zwischen 6,- und 20,- Euro im Monat. Die Pille wird täglich eingenommen und ist meist in 3- oder 6-Monatspackungen in der Apotheke erhältlich.

Ist die Pille von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen worden?

Ob die Kosten für die Pille von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, hängt vom Alter der Frau ab. Die Versicherung ist gesetzlich verpflichtet, bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres der Patientin die Kosten für die Pille komplett zu erstatten [1]. Allerdings verlangt die Apotheke bei Frauen ab dem 18.