Wo wird die Personalakte gefuhrt?

Wo wird die Personalakte geführt?

Unter Personalakte versteht man in der Personalwirtschaft und im Arbeitsrecht eine Akte oder in elektronischer Form gespeicherte Sammlung von Unterlagen („digitalisierte Personalakte“), die der Arbeitgeber über einen Arbeitnehmer führt und die Angaben zur Person und zum Arbeitsverhältnis im Betrieb enthält.

Wer hat Zugriff auf die Personalakte?

Der Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, dass gemäß § 83 BetrVG jeder Arbeitnehmer das Recht hat, die Personalakte – ohne Angaben von Gründen – jederzeit einsehen zu dürfen. Arbeitgeber müssen allen Beschäftigten also grundsätzlich die Einsichtnahme in die eigene Personalakte gewähren.

Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung?

Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm.

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Welche Unterlagen müssen in der Personalakte sein?

Bewerbungsunterlagen und Unterlagen zur Person

  • persönliche Daten: Name, Alter, Adresse, etc.
  • Lebenslauf.
  • Bewerbungsschreiben, Passfoto, Ergebnisse aus Eignungstests, Notizen aus dem Vorstellungsgespräch,…
  • Zeugnisse.
  • ärztliche Bescheinigungen.
  • polizeiliches Führungszeugnis.

Was befindet sich in der Personalakte?

Die Personalakte – pro Arbeitnehmer eine Diese enthält die wichtigsten persönlichen Daten sowie die Unterlagen, die sich im Laufe des Angestelltenverhältnisses ansammeln, z. B. das Bewerbungsschreiben, der Arbeitsvertrag und spätere Fortbildungen oder Abmahnungen.

Was passiert mit meiner Personalakte?

Aufbewahrungspflicht von Personalakten Generell gilt die Faustregel: Die Personalakten sollten noch für mindestens drei Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufbewahrt werden.

Was bekommt man vom Arbeitgeber nach der Kündigung?

Mitarbeiter scheidet aus: auszuhändigende Arbeitspapiere

  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (auf dem amtlichen Muster)
  • Arbeitszeugnis, auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis.
  • Urlaubsbescheinigung über gewährten oder abgegoltenen Urlaub.
  • Ausgefüllte Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III.

Welches Rechte hat man als Mitarbeiter bezüglich seiner Personalakte?

Bei Personalakten ist das Einsichtsrecht in § 83 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt. Demnach hat der Mitarbeiter eines Unternehmens das Recht, ohne Angabe von Gründen jederzeit seine Personalakte einzusehen.

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Was ist für den Datenschutz von Personaldaten relevant?

Für den Datenschutz von Personaldaten ist § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG-neu relevant. Aus diesem gesetzlichen Datenschutz für Arbeitnehmer ergibt sich, dass der Arbeitgeber nur jene personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen darf, die notwendig sind, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen, zu beenden oder durchzuführen.

Was ist mit der digitalen Personalakte zu tun?

Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies für Personalverantwortliche mit Aufwand verbunden. Bei einer digitalen Personalakte rufen Mitarbeiter ihre Daten dagegen bequem am Computer oder Smartphone auf. Doch was ist bei der Einsicht in die Personalakte generell zu beachten – was ist erlaubt und was nicht?

Was ist die Personalakte?

Die Personalakte umfasst alle Informationen und Unterlagen, die der Arbeitgeber über den Mitarbeiter hat. Dabei kommen aber nur solche Daten in die Akte, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind. Sehr sensible Daten, z. B. zu Krankheiten oder Fehltritten, dürfen nicht in der formellen Akte stehen, sondern müssen außerhalb aufbewahrt werden.

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Welche personenbezogenen Daten befinden sich in einer Personalakte?

In einer Personalakte befinden sich mitunter sehr sensible personenbezogene Daten über den jeweiligen Arbeitnehmer. Neben dem Lebenslauf, Beurteilungen und Zeugnissen sowie Adress- und Kontodaten können das auch Informationen über die Gesundheit des Betroffenen (z.