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Ist die Rente in Irland kein Problem?
Für Ihre Rente ist das kein Problem – denn in Irland gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben.
Was ist die höchste Erhebung in Irland?
Die höchste Erhebung in Irland ist der Berg Carrauntoohill, auch Carntuohil oder Carrantuohill. Er erstreckt sich 1.041 Meter in die Höhe. Die größte Stadt und zugleich die Hauptstadt der Republik Irland ist Dublin. Diese englische Bezeichnung leitet sich vom irischen Wort „duibhlinn“ ab, das so viel wie „schwarzer Teich“ bedeutet.
Wie versichert sind sie in Irland?
Arbeiten in Irland Wie Sie versichert sind, wenn Sie in Irland arbeiten, entscheidet sich grundsätzlich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in Irland eine Beschäftigung auf, werden sie nach irischem Recht in der Sozialversicherung angemeldet. Ob Sie dort rentenversicherungspflichtig sind, können wir nicht beurteilen.
Wie lange ist die Entsendung in Irland befristet?
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem ausländischen Arbeitgeber. Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Irland und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet.
Wie erhalten sie Rat und Hilfe beim Auszahlen der Rente?
Rat und Hilfe erhalten Sie in unseren Auskunfts- und Beratungsstellen und und bei der Versicherung des Landes, in dem Sie einen Anspruch haben. Auch wenn für das Prüfen des Rentenanspruchs Zeiten aus verschiedenen Ländern zusammengerechnet werden können, übernimmt das Auszahlen der Rente jedes Land selbst.
Wie erfolgt die Auszahlung ihrer Rente in der EU?
Auszahlung Ihrer Rente. Jedes Land, von dem Sie eine Rente erhalten, überweist den entsprechenden Betrag üblicherweise auf ein Bankkonto in Ihrem Wohnsitzland, wenn Sie in der EU leben. Leben Sie nicht in der EU, müssen Sie unter Umständen in jedem EU-Land, das Ihnen eine Rente zahlt, ein Konto eröffnen.