Was beinhaltet das Gleichbehandlungsgesetz?

Was beinhaltet das Gleichbehandlungsgesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen …

Welche Personen genießen den Schutz des AGG?

Das AGG ist nach § 6 I AGG anwendbar für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind und Bewerberinnen und Bewerber für ein Beschäftigungsverhältnis sowie für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis …

Welches sind gemäß AGG und je nach den Umständen die Rechte der Beschäftigten?

Das AGG unterscheidet zwischen einem Recht auf Schadensersatz (materieller Schaden, z.B. Rentennachteile) und einem Entschädigungsanspruch für immaterielle Schäden (z.B durch sexuelle Belästigung).

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Was ist die Schwere einer Behinderung?

Die Schwere einer Behinderung wird durch den Grad der Behinderung ( GdB) ausgedrückt. Der GdB wird von der Versorgungsverwaltung in Zehnergraden von 20 bis 100 festgestellt. Eine Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von 50 oder mehr vor.

Wie hoch ist der Grad der Behinderung?

Der Grad der Behinderung (GdB) beurteilt das Ausmaß einer Behinderung. Seine exakte Feststellung erfolgt auf Antrag des Betroffenen durch zuständige Behörden wie Versorgungsämter mithilfe ärztlicher Gutachten. Man gibt den GdB in Zehnerschritten zwischen 20 und 100 an.

Was ist eine Schwerbehinderung?

Eine Schwerbehinderung liegt bei einem GdB von 50 oder mehr vor. Menschen mit einer Schwerbehinderung erhalten einen Schwerbehindertenausweis, der sie zur Inanspruchnahme von besonderen Rechten und Nachteilsausgleichen berechtigt.

Welche Kinder und Jugendliche sind behindert?

Definition in der Pädagogik. In der Pädagogik gelten laut Empfehlung der Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates alle Kinder, Jugendliche und Erwachsene als behindert, „..die in ihrem Lernen, im sozialen Verhalten, in der sprachlichen Kommunikation oder in den psychomotorischen Fähigkeiten soweit beeinträchtigt sind,…