Wann fällt Zoll an?

Zoll wird erst ab einem Warenwert (Ware zzgl. Verpackung) von 150,- € fällig. Einfuhrumsatzsteuer (7\% oder 19\%) muss schon ab einem Warenwert von 22,- € gezahlt werden.

Wann fällt keine Einfuhrumsatzsteuer an?

Jeder der nach Deutschland einreist und Waren mitbringt, muss diese verzollen. Das heißt, es müssen Steuern dafür gezahlt werden. In der Europäischen Union gibt es dafür Grenzwerte, werden also Waren im Wert von unter 150 Euro mitgebracht, muss hierfür auch keine Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden.

Was ist bei einer Zoll-Rücksendung notwendig?

Um bei einer Zoll-Rücksendung kein Minusgeschäft zu machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Nicht jeder Artikel, für den Sie bei Einfuhr Zollgebühren bezahlt haben, eignet sich dafür, diese bei Rücksendung wiederzubekommen. Gerade wenn Sie bei Online Shops bestellen und unzufrieden mit der Ware sind, kann dies jedoch notwendig sein.

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Ist eine Rückerstattung der Gebühren bei einer Zoll-Rücksendung möglich?

Das Zollrecht gibt vor, dass bei Waren des Versandhandels eine Rückerstattung der Gebühren bei einer Zoll-Rücksendung möglich ist. Das Regelverfahren besteht darin, die Zollanmeldung und damit die Überlassung der Waren für ungültig zu erklären. Aus bestimmten Gründen kann es erforderlich werden, dass Sie bezahlte Einfuhrsteuer …

Was sind die Begriffe für „Zölle“ gemeint?

Da es aber keine genaue Begriffserklärung für „Zölle“ gibt, sind somit alle Abgaben gemeint, die man für die Einfuhr und Ausfuhr von Produkten beziehungsweise Waren erhebt. Achtung: Zölle im Sinne der Abgabenverordnung sind nicht gleichzustellen mit der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer).

Wann kommt das Zollverfahren in Betracht?

Dieses Zollverfahren kommt vor allem dann in Betracht, wenn die Ware endgültig im Zollgebiet der Europäischen Union verbleiben und hier in den Wirtschaftskreislauf eingehen soll. Dies setzt im Regelfall die Zahlung der für diese Waren anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls die besonderen Verbrauchsteuern) voraus.