Inhaltsverzeichnis
Was sind Erträge und was Aufwendungen?
Aufwand und Ertrag bezeichnen die Summe (Auszahlung) aller betrieblich veranlassten Leistungen eines Unternehmens. Unter Aufwand und Ertrag wird die Summe der betriebswirtschaftlichen Leistungen eines Unternehmens verstanden, also sämtlicher Gewinn.
Was gehört alles zu Aufwendungen?
Aufwand / Aufwendungen Aufwendungen sind z.B. Zinszahlungen, Abschreibungen, Gehaltszahlungen, Mietzahlungen oder Reisekosten. Aufwand und Ertrag bilden also erfolgswirksame Geschäftsvorfälle (erfolgswirksam: den Gewinn verringernd oder erhöhend) ab.
Was sind betriebsbedingte Aufwendungen?
Betriebsaufwand; Aufwand (Aufwendungen), der durch die betriebliche Leistungserstellung entsteht. auch Zweckaufwand, neutrale Aufwendungen, Abgrenzung.
Was sind Aufwendungen und Erträge?
Aufwand und Ertrag als Unterkonten des Eigenkapitals Aufwendungen mindern, Erträge hingegen erhöhen das Eigenkapital. Beispiele für erstere sind Lohn-, Zins-, Miet- oder Rohstoffaufwendungen. Beispiele für Erträge wären: Umsatzerlöse aus Verkäufen, Miet- oder Zinserträge.
Welche Konten gehören zu den Aufwandskonten?
Aufwandskonten: Erfolgskonten, die das Eigenkapital verringern, bezeichnet man als Aufwandskonten. Auf diesen Konten werden die Aufwendungen eines Unternehmens gebucht. Aufwendungen können beispielsweise sein: Löhne, Gehälter, Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Büromaterial, Werbung.
Was gibt es für Aufwandskonten?
Was ist ein Aufwandskonto?
- Abschreibungen.
- Löhne und Gehälter.
- Kosten für Marketing und Werbung.
- Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.
- Miet- und Pachtaufwendungen.
- Fuhrparkkosten.
Was sind betriebliche Aufwendungen Beispiele?
Zu dem Sammelposten sonstige betriebliche Aufwendungen gehören beispielsweise: Verluste aus dem Abgang von Anlagegegenständen. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung. allgemeine Kosten wie Rechts- und Beratungskosten, Büromaterial, Beiträge, Gebühren, Reisekosten, Versicherungsprämien.
Was sind neutrale Aufwendungen Beispiele?
Kosten, die also nicht dem Betriebszweck dienen, sind neutrale Aufwendungen. Beispiel: Zum Betriebsvermögen gehört ein Gebäude, das nicht betrieblich genutzt sondern vermietet wird. Handelt es sich beim Betriebszweck nicht um eine Immobilienvermietung, so sind alle Kosten als neutrale Aufwendungen zu betrachten.