Inhaltsverzeichnis
Wo muss ich den Zoll bezahlen?
Grundsätzlich muss für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für Sie. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll.
Wie kann ich den Zoll berechnen?
Bei der Einreihung der Waren werden folgende Zollsätze festgestellt: Dann werden die Einfuhrabgaben wie folgt berechnet: Der Zollsatz beträgt 0 \%, sofern der Zollwert über 62,60 EUR je 100 kg liegt. Das ergibt einen Zollsatz von 0 \% + 3,80 EUR je 100 kg = 3,80 EUR × 85,25 = 323,95 EUR Agrarzoll.
Was sind Abgaben aus Zollanmeldung?
Liegt der Wert der Warensendung zwischen 22 Euro und 150 Euro, muss eine Einfuhrsteuer in Höhe von 19 bzw. 7 Prozent des Warenwertes gezahlt werden. Übersteigt der Wert der erhaltenen Ware 150 Euro, sind hierfür Abgaben nach dem Zolltarif zu entrichten.
Wer muss Zoll bezahlen Käufer oder Verkäufer?
Eventuell anfallende Zollgebühren werden immer an den Empfänger gerichtet, welche vor der Zustellung bezahlt werden müssen, um die Ware zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass Zollgebühren bei allen Waren, unabhängig des Grundes der Einfuhr, berechnet werden können.
Warum werden in der EU keine Zölle erhoben?
Hinweis: Innerhalb der EU werden keine Zölle erhoben, da alle Staaten eine Zollunion bilden. In der EU gilt der Zollkodex der Union und deren Durchführungsrechtsakte. Staaten bestimmen mithilfe des Zollrechts für welche Produkte oder Waren welche Zölle für welche Länder gelten.
Was sind die Begriffe für „Zölle“ gemeint?
Da es aber keine genaue Begriffserklärung für „Zölle“ gibt, sind somit alle Abgaben gemeint, die man für die Einfuhr und Ausfuhr von Produkten beziehungsweise Waren erhebt. Achtung: Zölle im Sinne der Abgabenverordnung sind nicht gleichzustellen mit der Umsatzsteuer (Einfuhrumsatzsteuer).
Welche Bedeutung haben Einfuhrzölle im Zollrecht?
Einfuhrzölle finden große Bedeutung im Zollrecht. Schließlich gewinnt der Staat durch Einfuhrzölle an Devisen (Verlinkung) und kann zudem die eigenen wirtschaftlichen Unternehmen vor der Auslandskonkurrenz schützen.
Wie funktioniert der zollrechner für Deutschland?
Mit unserem Zollrechner für Deutschland können Sie die Höhe der fälligen Gebühren im Voraus berechnen. So funktioniert der Zollrechner: Tragen Sie in das Feld „Bestellwert“ den Kaufpreis laut Rechnung, allerdings ohne Versandkosten, ein. Tragen Sie in das Feld „Versandkosten“ die gezahlten Versandkosten ein.