Woher stammt der Begriff Burger?

Woher stammt der Begriff Bürger?

Der Begriff Bürger (mhd. „burgære“, „burger“) bezeichnete anfangs allgemein den Bewohner einer Burg, eines befestigten Ortes oder einer Stadt. In der hochmittelalterlichen Stadt bildeten die Bürger nur einen Teil der städtischen Gesellschaft.

Was waren die Bürger?

Als Bürger (lateinisch civis) werden Angehörige eines Staates bzw. einer Kommune bezeichnet. Im staatsrechtlichen Sinn sind Staatsangehörige „Staatsbürger“, auf kommunaler Ebene sind in aller Regel die „Ein- oder Bewohner“ einer Stadt oder Gemeinde gemeint.

Wer durfte sich im Mittelalter Bürger nennen?

Adlige Herren, Geistliche und Juden dagegen erhielten im allgemeinen nur selten das Bürgerrecht zugestanden. Neben den Bürgern und Pfahlbürgern gab es noch die Nichtbürger oder „Mitwohner“.

Was sind die Rechte und Pflichten der Bürger?

Der Rechte- und Pflichtenkreis der Bürger umfasst den der Einwohner. Darüber hinaus haben Bürger aber auch weitergehende Bürgerrechte und -pflichten. Die wohl bedeutendsten Rechte eines Gemeindebürgers sind das aktive und passive Wahlrecht zu Gemeindewahlen ( Rn. 148 ff.) sowie das Stimmrecht in sonstigen Gemeindeangelegenheiten…

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Was ging mit der Aufnahme in die Bürgerschaft einher?

Mit der Aufnahme in die Bürgerschaft gingen verschiedene Pflichten einher, die die Inwohner nicht oder in geringerem Maß betrafen. Sie umfassten verschiedene Steuern, Wach- und Wehrdienst, Arbeitspflicht bei öffentlichen Bauarbeiten, die Bindung an die städtische Gerichtshoheit.

Ist die Anzahl der Bürger im Vergleich zur Zahl der Einwohner vergleichsweise klein?

Die Anzahl der Bürger war damit im Vergleich zur Zahl der Einwohner vergleichsweise klein.

Wie wurden die französischen Bürgerrechte ausgedehnt?

Ausgelöst durch die französische Revolution wurden schließlich die Rechte der Bürger (fr. citoyen) durch Verfassungen auf jedes männliche vollberechtigte Glied eines Staates ausgedehnt.