Was ist ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht?
Definition von Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht: Wettbewerbsverbot im Arbeitsrecht bedeutet die aktuelle oder künftige Einschränkung der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers durch Vereinbarung mit dem Arbeitgeber.
Was kann ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht haben?
Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann ernste Konsequenzen haben. Das hat jedoch auch einen Vorteil: Richter und Rechtsanwälte können durch den vergleichsweise großen Spielraum flexibel auf moderne Werbemethoden und Geschäftshandlungen reagieren. Wie bereits erwähnt, ist auch das Kartellrecht ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbsrechts.
Warum darf ein Wettbewerbsverbot nicht „überraschend“ sein?
Es gilt danach z.B., dass ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot bzw. Konkurrenzverbot nicht „überraschend“ sein darf: Wettbewerbsvereinbarungen dürfen vom Arbeitgeber nicht unter dem Punkt „Verschiedenes“ ohne besondere drucktechnische Hervorhebung im Arbeitsvertrag „versteckt“ werden.
Was sind die Gesetzestexte für den Wettbewerbsrecht?
Die bedeutsamsten Gesetzestexte für diesen Rechtsbereich sind das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Viele rechtliche Teilgebiete gliedern sich unter den Rechtsbegriff des Wettbewerbsrechts ein. Dazu gehören unter anderem:
Kann ein Arbeitnehmer gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen?
Sofern Sie als Arbeitnehmer während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses gegen das Wettbewerbsverbot verstoßen, kann dies eine Abmahnung oder sogar Kündigung zur Folge haben. Dafür muss der Arbeitgeber allerdings nachweisen, dass keine Einwilligung seinerseits vorgelegen hat.
Kann der Arbeitgeber gegen das Wettbewerbsverbot Klagen?
Verstoßen Sie gegen das Wettbewerbsverbot, sind Sie dem Arbeitgeber gegenüber schadensersatzpflichtig, das gilt sowohl für das gesetzlich als auch das nachvertragliche Wettbewerbsverbot. Zum einen kann der Arbeitgeber auf Unterlassung von Wettbewerb klagen.
Ist das gesetzliche Wettbewerbsverbot nicht mehr erlaubt?
Derart streng wird das Wettbewerbsverbot heutzutage nicht mehr gehandhabt; ein eigenes Gewerbe ist nunmehr erlaubt, solange es sich nicht um dieselbe Branche wie die des Arbeitgebers handelt. Ungeachtet dessen gilt das gesetzliche Wettbewerbsverbot auch während des Urlaubs oder wenn Sie sich krankschreiben lassen.