Inhaltsverzeichnis
- 1 Für was ist die A1-Bescheinigung?
- 2 Für welche Länder ist eine A1-Bescheinigung notwendig?
- 3 Wie lange dauert es eine A1-Bescheinigung zu bekommen?
- 4 Wo kann ich die A1-Bescheinigung beantragen?
- 5 Kann man eine A1-Bescheinigung nachreichen?
- 6 Wann muss ich eine A1-Bescheinigung beantragen?
- 7 Wer muss A1 beantragen?
- 8 Wer stellt das Formular A1 aus?
Für was ist die A1-Bescheinigung?
Mit einer A1-Bescheinigung können die erwerbstätigen Personen nachweisen, ob für sie das Recht des Wohnstaates (Entsendestaates) oder die Vorschriften eines ausländischen Staates maßgebend sind.
Für welche Länder ist eine A1-Bescheinigung notwendig?
Die Bescheinigung A1 benötigt man für Entsendungen in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), in einen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in die Schweiz.
Was passiert wenn A1-Bescheinigung fehlt?
Die A1-Bescheinigung weist nach, dass während einer Entsendung das Sozialversicherungsrecht des Entsendelandes weiter gilt. Liegt sie nicht vor, kann das dazu führen, dass der Arbeitnehmer die Arbeit sofort niederlegen muss, keinen Zutritt zu einem Gelände erhält oder dass Bußgelder fällig werden.
Wie lange dauert es eine A1-Bescheinigung zu bekommen?
Krankenkassen und Rentenversicherungsträger haben per Gesetz drei Arbeitstage Zeit, die elektronisch beantragte Bescheinigung an den Arbeitgeber zu übermitteln – sofern diese ausgestellt werden kann. Sie finden die Bescheinigung in Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm.
Wo kann ich die A1-Bescheinigung beantragen?
Seit 2019 muss der Antrag elektronisch erfolgen – entweder über eine geeignete Entgeltabrechnungssoftware oder über die Anwendung sv.net. Das Programm übermittelt den Antrag dann an den zuständigen Sozialversicherungsträger.
Wo wird die A1-Bescheinigung beantragt?
Der A1-Antrag muss beim zuständigen Sozialversicherungsträger des Beschäftigten gestellt werden.
Kann man eine A1-Bescheinigung nachreichen?
Die Krankenkassen und die Rentenversicherungsträger haben laut Gesetz drei Arbeitstage Zeit, die A1-Bescheinigung elektronisch an den Arbeitgeber zu übermitteln. Der Arbeitgeber kann sie für den Beschäftigten ausdrucken. Die A1-Bescheinigung müssen sie dann aber noch nachreichen.
Wann muss ich eine A1-Bescheinigung beantragen?
Bei der A1-Bescheinigung handelt es sich um eine Bescheinigung, die ein Arbeitgeber immer dann beantragen muss, wenn er einen seiner Arbeitnehmer vorübergehend in einen anderen Staat der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums oder in die Schweiz entsendet.
Wo kann ich eine A1-Bescheinigung beantragen?
Wer muss A1 beantragen?
Wer beantragt die A1-Bescheinigung und für wen? Arbeitgeber beantragen die Bescheinigung A1 für ihre Beschäftigten. Dies gilt seit 2021 auch für Beamte und Beamten gleichgestellte Personen sowie ab 2022 auch für Selbstständige.
Wer stellt das Formular A1 aus?
Wie kann eine PD-A1 beantragt werden? In Österreich ansässige Betriebe, deren Mitarbeiter eine Dienstreise/Entsendung ins Ausland planen, haben einen Antrag auf Ausstellung der A1-Bescheinigung beim jeweils zuständigen Sozialversicherungsträger (ÖGK) via ELDA oder unter Verwendung eines Vordruck-Formulars einzubringen.
Welches Arbeitsrecht gilt bei Entsendung?
Grundsätzlich gilt deutsches Arbeitsrecht, es sei denn, es gibt zwingende Rechtsvorschriften des ausländischen Staates – wie Arbeitsschutz und Mindestlohn. Im Zuge der Reform der EU-Entsenderichtlinie gilt seit Mitte 2020 das volle Arbeitsrecht des Einsatzlandes nach 12 Monaten, in Ausnahmefällen ab 18 Monaten.