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Welche Behörden sind für das Asylverfahren zuständig?
Nach der Einreise in Deutschland können sich Asylbewerber auch an die Polizei wenden, welche sie an die zuständigen Behörden verweist. Nach der Ortsbestimmung mithilfe des Königsteiner Schlüssels ist die örtlich benannte Behörde für das Asylverfahren zuständig.
Wie wird die Dauer des Asylverfahrens angerechnet?
Außerdem wird bei Asylberechtigten und anerkannten Flüchtlingen die Mehrstaatigkeit generell akzeptiert. Die Dauer des Asylverfahrens wird bei ihnen auf die Aufenthaltsdauer angerechnet.
Welche Angaben sind für den Antrag auf Asyl erforderlich?
Beim Antrag auf Asyl werden zunächst lediglich die Personendaten sowie eine kurze schriftliche Schilderung der Flucht und deren Gründe erforderlich. Angaben zu Fluchtroute, zu Fluchthelfern sowie zur konkreten Einreise in Deutschland können ebenfalls verlangt werden.
Warum beruft sich ein Asylsuchender auf die Flucht?
Zwischen den Gründen, auf die sich ein Asylsuchender beruft, und der Flucht muss ein innerer Zusammenhang bestehen: Drohende oder erlittene Verfolgung muss die Flucht ausgelöst haben. Ist zwischen der Verfolgung und der Flucht zu viel Zeit vergangen, wird die Verfolgung nicht mehr als Begründung für die Flucht akzeptiert.
Wie ist die Prüfung von einem Asylantrag zulässig?
Die Prüfung von dem Asylantrag: Nicht jeder kann Asyl bekommen. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass der Antrag vom Flüchtling persönlich gestellt wird. Schriftliche Asylanträge sind in Deutschland nur in Ausnahmefällen zulässig. Gemäß § 14 des Asylgesetzes (AsylG) betrifft dies folgende Fälle:
Was ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist für die Bearbeitung der Asylanträge zuständig. Nach der Einreise in Deutschland können sich Asylbewerber auch an die Polizei wenden, welche sie an die zuständigen Behörden verweist.