Welche Angaben mussen auf einer Rechnung sein?

Welche Angaben müssen auf einer Rechnung sein?

Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers. Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer. Ausstellungsdatum der Rechnung. Fortlaufende Rechnungsnummer.

Was darf nicht auf eine Rechnung?

Diese Angaben dürfen auf keiner Rechnung fehlen:

  • Name und Anschrift des Rechnungsstellers.
  • Leistungsdatum.
  • Name und Anschrift des Rechnungsempfängers.
  • Individuelle Rechnungsnummer.
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsstellers.
  • Beschreibung der Leistung.
  • Ausstellungsdatum.
  • Entgelt und Steuersatz.

Was sind die 10 Bestandteile einer Rechnung?

Die 10 Bestandteile einer Rechnung Der vollständige Name sowie die Anschrift des Unternehmens (Rechnungsadresse) Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.) Der vollständige Name sowie die Anschrift des Kunden

Was ist bei der Rechnungsstellung zu beachten?

Bei der Rechnungsstellung ist dies dementsprechend zu berücksichtigen. Die Rechnung eines Kleinunternehmers muss weiterhin alle obligatorischen Angaben enthalten, allerdings darf sie die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Die Ausgangsrechnung enthält in diesem Fall also nur den Bruttowert.

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Was sind die erforderlichen Angaben in einer Rechnung?

Die erforderlichen Angaben in einer Rechnung (Pflichtangaben einer Rechnung) sind im §14 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UstG) geregelt. Eine Rechnung muss den vollständigen Namen und vollständige Anschrift des Unternehmens enthalten, das die Ware geliefert oder die Leistung erbracht hat

Welche Bestandteile sind in der Rechnung zu integrieren?

Es empfiehlt sich jedoch, diese Bestandteile grundsätzlich in die Rechnungen zu integrieren – unabhängig vom Betrag. Die Steuernummer oder die Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt-IdNr.)