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Kann man eine Blutpflaume klein halten?
Der richtige Zeitpunkt für den Schnitt ist nach der Blütezeit. Bei jungen Blutpflaumen werden alle verblühten Triebe bis auf ungefähr fünf verbleibende Knospen gekürzt. Bei älteren Bäumen entfernt man die ältesten Zweige und sorgt so für eine Verjüngung.
Kann man Nadelbäume schneiden?
Beim Nadelgehölze zurückschneiden sollte man daher immer darauf achten, dass man nur grüne Triebe schneidet und kein braunes Holz, um unschöne Löcher im Gehölz zu vermeiden. Für die meisten Nadelbäume ist der beste Schnittzeitpunkt etwa ab Ende Juli.
Wann kann man Fichten kürzen?
Auch wenn dann Seitentriebe aufrecht wachsen bleibt immer eine Lücke und die Fichte ist entstellt. Wollen Sie die Fichte aufasten (die unteren Äste und Zweige entfernen), dann ist der Spätwinter dafür die beste Zeit. Das Aufasten ist in der Holzwirtschaft erforderlich, in Ihrem eigenen Garten jedoch nicht.
Welche Gründe gibt es für einen Baum zu fällen?
Gründe, einen Baum zu fällen, gibt es zahlreiche: Er kann krank sein, aufgrund seiner Größe Nachbarn beeinträchtigen oder bei Sturm ein Risiko darstellen. Vielleicht stört Sie der Baum an aktueller Stelle auch einfach nur oder er ist so groß geworden, dass Sie ihn nicht mehr beschneiden und pflegen können.
Wann ist der Baumschnitt verboten?
In diesem Zeitraum ist Baumschnitt verboten Die gesetzliche Grundlage für das Schnittverbot ist seit dem Jahr 2010 der § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Um die bereits genannten Schutzziele zu erreichen, ist in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 20.
Was gibt es für den Baumschutz und die Fällgenehmigungen?
Für Bäume, welche eine Gefahr für Sie oder andere darstellen, gibt es meist eine Ausnahmeregelung, sodass der Baum auch außerhalb der genehmigten Fällzeiten gefällt werden darf. Die genauen Regelungen für den Baumschutz und Fällgenehmigungen unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.
Wann ist der zulässige Baumschnitt zulässig?
Erlaubter Baumschnitt. Kurz zusammengefasst lassen sich die Zeiten für einen zulässigen Baumschnitt also ganz grob wie folgt festhalten: Zwischen 01.10. und 28. bzw. 29.02. Alle Bäume, Sträucher und Gehölze; Artenschutzrechtliche Belange sind zu beachten; Zwischen 01.03. und 30.09. Gehölze in gärtnerisch genutzten Flächen