Welches Gericht kommt nach Oberlandesgericht?

Welches Gericht kommt nach Oberlandesgericht?

An der Spitze der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht der Bundesgerichtshof (BGH) als oberstes Bundesgericht. Dem untergeordnet sind die Oberlandesgerichte (OLG), die Landgerichte (LG) und die Amtsgerichte (AG). Das ergibt sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Welche Instanz kommt nach dem OLG?

Instanz: Der Bundesgerichtshof (BGH) Die letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Revisionsinstanz für Landesgerichte und Oberlandesgerichte ist der Bundesgerichtshof. Hier wird ein Urteil rein rechtlich nach Maßgaben in § 123 GVG geprüft werden.

Was ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland?

Das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland ist der Bundesgerichtshof (Abkürzung: BGH) mit Sitz in Karlsruhe sowie einer Dienststelle in Leipzig. Arbeitsgerichtsbarkeit Die Arbeitsgerichte (Abkürzung: ArbG) sind Teil der Gerichtsbarkeit in Arbeitssachen.

Ist das Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt?

Wird gegen das Urteil des Amtsgerichtes Berufung eingelegt, so ist das Landgericht in diesen Rechtssachen die 2. Instanz. Als 1. Instanz verhandelt es zudem Zivilsachen, deren Streitwert über 5.000 Euro liegt und Strafsachen, die eine Freiheitsstrafe von mindestens vier Jahren erwarten lassen.

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Wie ist die örtliche Zuständigkeit geregelt?

Örtliche Zuständigkeit (Gerichtsstand) Welches Gericht für einen konkreten Fall geografisch zuständig ist, ist bundesrechtlich geregelt. Die ZPO enthält Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte. Es können sich jedoch auch Zuständigkeitsvorschriften in anderen Gesetzen finden, z.B. im SchKG oder im IPRG oder in Staatsverträgen.

Was gehört zur sachlichen Zuständigkeit des Gerichts?

Zur örtlichen Zuständigkeit gehört aber auch die sachliche Zuständigkeit des Gericht für die jeweilige Tat. Amtsgerichte sind zuständig für Straftaten, für die keine höhere Freiheitsstrafe als vier Jahre zu erwarten sind. Die Landgerichte sind zuständig, wenn Freiheitsstrafen von mehr als vier Jahren zu erwarten sind.