Welche Formen von zivilgerichtlichen klagen gibt es?
Grundsätzlich existieren vier Formen deutscher Zivilgerichte, die eine zivilrechtliche Klage bearbeiten können: Amtsgericht (zuständig bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro) Landgericht (zuständig für darüber liegende Streitwerte) Oberlandesgericht Bundesgerichtshof
Welche Gerichtskosten werden bei der Zivilklage erheben?
Das Gericht wird dann vorab Kosten für die Zivilklage erheben. Dabei handelt es sich um den sogenannten Gerichtskostenvorschuss, der sich an der Höhe des Streitwertes – also des geforderten Schmerzensgeldes – bemisst und individuell bestimmt wird.
Wie ist die Zulässigkeit einer Zivilklage gewährleistet?
Die Zulässigkeit einer Zivilklage ist gemäß § 253 Absatz 2 Nummer 2 ZPO nur durch einen Antrag gewährleistet. Dieser bestimmt den Streitgegenstand sowie den Klagegrund. In der Regel muss darin auch der konkrete Streitwert benannt werden.
Ist die Zivilklage zum Schadensersatz eingegangen?
Ist die Zivilklage zum geforderten Schadensersatz bei der zuständigen Instanz eingegangen, wird der Antrag im Prozessregister dokumentiert und mit einem Aktenzeichen versehen. Das Gericht wird dann vorab Kosten für die Zivilklage erheben.
Wie kann eine Zivilklage einen Schadensersatz sichern?
Eine Zivilklage kann in Form des Feststellungsantrages zukünftige Schadensersatzansprüche sichern. Neben der Leistungsklage ist der Feststellungsantrag bei Schmerzensgeldangelegenheiten von Bedeutung. Dieser sichert dem Geschädigten unter verjährungsrechtlichem Schutz einen zukünftigen Schadensersatz zu.
Wie kann eine Zivilklage vor dem Bundesgerichtshof landen?
Eine Zivilklage kann in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof landen. Hat eine durch eine Narbe im Gesicht verunstaltete Person erfolglos versucht, das ihr zustehende Geld beim Schädiger einzufordern, ist es ratsam, zunächst einen Anwalt aufzusuchen.