Kann man die IP Adresse zuruckverfolgen?

Kann man die IP Adresse zurückverfolgen?

Grundsätzlich lassen sich IP-Adressen zurückverfolgen. Liegt einer staatlichen Behörde, zum Beispiel der Polizei, eine IP-Adresse mit begründetem Verdacht auf eine Straftat vor, kann sie diese zurückverfolgen.

Wie lange ist die Vorratsdatenspeicherung?

Erfasste Standortdaten müssen für vier Wochen gespeichert werden, unabhängig davon ob Sie aus der mobilen Internetnutzung oder einem Telefonat resultieren. Alle anderen gespeicherten Daten müssen für zehn Wochen bei den Providern und Telekommunikationsdienstleistern hinterlegt werden.

Wie oft ändert sich die IP Adresse?

In der Regel werden Internetverbindungen spätestens nach 24 Stunden automatisch kurz vom Provider getrennt und der Router bekommt eine neue IP-Adresse. Parallel dazu gibt es statische IP-Adressen, die sich nie ändern.

Wie lange dauert eine IP-Adresse bei der Polizei?

Die Adresse besteht meist aus vier Ziffern und wechselt in der Regel alle 24 Stunden. Der Provider weiß also, welche Adresse zu welchem Anschluss innerhalb eines bestimmten Zeitraums gehört. Ermittelt die Polizei beispielweise in einem Fall der Urheberrechtsverletzung, muss sie also zur IP-Rückverfolgung lediglich beim Anbieter nachfragen.

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Ist die Rückverfolgung der IP-Adresse möglich?

Durch die Rückverfolgung der IP-Adresse können Geschädigte den Verantwortlichen für Urheberrechtsverletzungen im Internet auf die Spur kommen. Denn Urheber haben in einem solchen Fall einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft. Allerdings besteht technisch auch die Möglichkeit, die IP-Adresse zu verschleiern.

Was ist die gesetzliche Grundlage für IP-Adressen?

Die gesetzliche Grundlage hierfür ist das Telekommunikationsgesetz (§100 Abs.1 und § 109). IP -Adressen dürfen zu Rechnungszwecken und zur Gewährleistung der technischen Sicherheit gespeichert werden. Das Telekommunikationsgesetz macht in § 97 klare Vorgaben für die IP-Speicherung.“

Kann eine staatliche Behörde eine IP-Adresse zurückverfolgen?

Liegt einer staatlichen Behörde, zum Beispiel der Polizei, eine IP-Adresse mit begründetem Verdacht auf eine Straftat vor, kann sie diese zurückverfolgen. Dazu wird der jeweilige Provider angefragt, der die Daten des Anschluss-Inhabers nach einem richterlichen Beschluss herausgeben muss.