Ist die Beförderung von Gegenständen von der Umsatzsteuer befreit?
Bei Beförderungen von Gegenständen, welche die Grenze überschreiten (Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr) sind die Beförderung und damit zusammenhängende sonstige Leistungen von der Umsatzsteuer befreit. Die Kosten der Beförderung und der Nebenleistungen müssen in der Bemessungsgrundlage für die Einfuhr enthalten sein.
Was ist eine echte Umsatzsteuerbefreiung?
Eine echte Umsatzsteuerbefreiung liegt dann vor, wenn ein Umsatz steuerbefreit ist, ein*e Unternehmer*in aber trotzdem Vorsteuer geltend machen kann. Die wichtigsten echten steuerbefreiten Umsätze sind: Ausfuhrlieferungen: Bei Ausfuhrlieferungen ist die Steuerbefreiung auch auf der Rechnung anzumerken, z.B. mit folgendem Hinweis:
Ist der Einkauf der Getränke steuerpflichtig?
Dieser ist aus folgendem Grund steuerbar (und auch steuerpflichtig): Beim Einkauf der Getränke konnten Sie die anfallende USt als Vorsteuer geltend machen. Es hat daher noch niemand Umsatzsteuer bezahlt.
Wie ist die Umsatzsteuererklärung abzugeben?
Die Umsatzsteuererklärung ist von allen Personen bzw. Unternehmen bei dem für sie zuständigen Finanzamt abzugeben, wenn sie die Pflicht zur Zahlung der Umsatzsteuer haben.
Was ist die Befreiung von der Umsatzsteuer?
Die Befreiung von der Umsatzsteuer wird in § 19 Absatz 1 UStG festgelegt und bezieht sich auf die Kleinunternehmen. Die entsprechende Verordnung wird als Kleinunternehmerregelung bezeichnet. Klicken Sie hier, wenn Sie Kleinunternehmer sind oder mehr darüber erfahren möchten. Mehr zum Thema!
Wann müssen Steuerpflichtige ihre Steuererklärung selbst anfertigen?
Bis dahin müssen Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen, diese bis zum 31. Mai des Folgejahres einreichen. Als Steuertermin 2018 gilt daher nach wie vor der 31. Mai für die Abgabe der Jahressteuer aus dem Wirtschaftsjahr 2017.