Warum spricht das Grundgesetz von der „Mehrheit der Mitglieder“?
Das Grundgesetz spricht hierbei von der „Mehrheit der Mitglieder“, beispielsweise in Artikel 63 Absatz 2 Satz 1 GG im Rahmen des ersten Wahlgangs der Wahl des Bundeskanzlers. Artikel 121 GG konkretisiert und ergänzt, dass es sich dabei um die „Mehrheit [der] gesetzlichen Mitgliederzahl“ handelt und nicht etwa nur die anwesenden Abgeordneten.
Wie kann eine Mehrheit von drei Vierteln der Mitglieder abgestellt werden?
Bei der Auflösung des Vereins ist ebenfalls eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen notwendig. Aber auch hier könnte z.B. durch eine entsprechende Satzungsregelung auf die Anzahl der erschienen (stimmberechtigten) Mitglieder abgestellt werden.
Was ist eine einfache Mehrheit bei drei Abstimmungsalternativen?
Die folgende Konstellation ist ein Beispiel für eine einfache Mehrheit bei drei Abstimmungsalternativen: In diesem Szenario hat Vorschlag A die einfache Mehrheit erlangt, da er mehr Stimmen als Vorschläge B und C in ihrer Gesamtheit erhalten hat.
Warum ist eine einfache Mehrheit erforderlich?
Eine einfache Mehrheit ist gemäß Artikel 42 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz [GG] in der Regel bei Abstimmungen im Deutschen Bundestag zur Annahme eines Vorschlages erforderlich, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt (vgl.
Wie unterscheidet man zwischen qualifizierter Mehrheit und einer qualifizierten Mehrheit?
Je nach den Anforderungen, die an die Qualität der erforderlichen Mehrheit gestellt werden, unterscheidet man zwischen einfacher und qualifizierter (z.B. zwei Drittel-)Mehrheit sowie dem Extremfall einer qualifizierten Mehrheitsregel, der Einstimmigkeitsregel.
Was ist eine absolute Mehrheit im Grundgesetz?
Ein Beispiel ist die gemäß Artikel 79 Absatz 2 GG erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes. Eine absolute Mehrheit erzielt ein Vorschlag, wenn er mehr Stimmen auf sich vereint als alle anderen Vorschläge in ihrer Gesamtheit, wobei im Unterschied zur einfachen Mehrheit die Enthaltungen berücksichtigt werden.