Welche Rechte habe ich als SBV?
Ja, die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr im Betrieb oder in der Dienststelle eine Versammlung aller schwerbehinderten Menschen durchzuführen (§ 178 Abs. 6 SGB IX). Sie hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebsrats oder Personalrats teilzunehmen.
Für wen ist die Schwerbehindertenvertretung zuständig?
Die Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in den Betrieb oder die Dienststelle zu fördern. Sie vertritt die Interessen ihrer schwerbehinderten Arbeitskollegen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite (§ 178 Abs. 1 Satz 1 SGB IX).
Wann braucht man eine SBV?
Schwerbehindertenvertretung ( SBV ) Eine Schwerbehindertenvertretung muss in allen Betrieben gewählt werden, in denen mindestens fünf schwerbehinderte oder gleichgestellte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen „nicht nur vorübergehend“, das heißt länger als sechs Monate, beschäftigt werden (§ 177 SGB IX ).
Welche Arbeiten sind für Schwerbehinderte verboten?
Schwerbehinderte Beschäftigte können auch nicht grundsätzlich von Sonn- und Feiertagsarbeit oder Nacht- und Schichtarbeit befreit werden. Gleichwohl hat der Arbeitgeber gegenüber seinen Beschäftigten eine Fürsorgepflicht. Daraus kann sich im Einzelfall die Unzumutbarkeit von Nacht- oder Schichtarbeit ergeben.
Was beinhaltet das schwerbehindertenrecht SGB IX?
Das SGB IX umfasst alle gesetzlichen Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Als sozialpolitisches Ziel aller Teilhabeleistungen nennt § 1 des SGB IX die Selbstbestimmung behinderter Menschen und ihre umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Wem ist die SBV unterstellt?
Der Arbeitgeber hat der SBV (ebenso wie dem Betriebsrat oder dem Personalrat) die Anzeige nach § 163 Abs. Der Arbeitgeber hat die SBV in allen Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschen berühren, zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören (§ 178 Abs. 2 SGB IX).