Kann man sich einen Zweitnamen geben?

Kann man sich einen Zweitnamen geben?

Eine solche Namensänderung setzt einen wichtigen Grund voraus, das heißt, wenn Sie einen Zweitnamen hinzufügen wollen, müssen Sie Ihren Antrag gut begründen, also beispielsweise nachweisen, dass ein fehlender Zweitname für Sie eine große Belastung darstellt.

Kann man einen 2 Namen ändern?

Wie kann ich meinen Zweitnamen ändern? Um die Änderungen eines Zweitnamens oder die Änderung des Vornamens zu bewirken, ist das Vorliegen eines wichtigen Grunds notwendig. Falls ein wichtiger Grund vorliegt, kann bei dem zuständigen Amt (Ordnungsamt, Rechtsamt, Standesamt, etc.) eine Änderung beantragt werden.

Was kostet ein zusätzlicher Vorname?

Die Änderung von Vornamen ist im Gegensatz zu den Nachnamen deutlich günstiger. Je nach Verwaltungsaufwand fallen hierfür, beispielsweise in NRW, circa 2,50 Euro bis 255,00 Euro an.

Warum gibt man einen zweiten Namen?

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In einer lokalen Tradition bekam ein Baby, das als erstes von einem neuen Geistlichen getauft wurde, seinen Nachnamen als Zweitnamen. Letztendlich sind Zweitnamen dazu da, die familiären und gesellschaftlichen Bindungen zu stärken und die Werte und religiösen Verpflichtungen der Familie auszudrücken.

Ist der Antrag auf einen zweiten Familiennamen möglich?

Hier liegt kein wichtiger Grund vor und es wird dem Antrag auf einen zweiten Namen nicht stattgegeben. Einen zweiten Familiennamen können Sie nur in Verbindung mit einer Eheschließung beantragen. Hier steht es Ihnen völlig frei, ob Sie den Familiennamen Ihres Ehepartners annehmen möchten oder einen Doppelnamen beantragen.

Wie kann ich einen zweiten Vornamen beantragen?

Zweiten Vornamen beantragen Wer sich einen zweiten Vornamen zulegen möchte muss bei der zuständigen Behörde, einen wichtigen Grund vorlegen können. Nur dann ist eine zweiter Vorname auch denkbar, bzw. kann ersetzt, gestrichen, hinzugefügt oder bei ausländischen Namensformen verdeutscht werden.

Was ist die Vornamensänderung?

Die Vornamensänderung zu der auch das Hinzufügen eines weiteren Vornamens gehört, ist eine Namensänderung, die sich nach dem Namensänderungsgesetz richtet. Den dazugehörigen Antrag erhalten Sie beim Standesamt. Nach § 3 Abs. 1 NÄG darf der Familienname und nach § 11 NÖG darf der Vorname geändert werden.

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Wie kann ich die Reihenfolge der eigenen Vornamen ändern?

November 2018 wird es leichter, die Reihenfolge der eigenen Vornamen zu ändern. Wenn Sie mehrere Vornamen haben und lieber Ihren zweiten oder dritten Vornamen als Rufnamen benutzen möchten, können Sie das problemlos mit einem Behördengang erledigen. Ohne einen Grund angeben zu müssen.