Was ist Darlehen kurz erklärt?
Darlehen ist die gesetzliche Bezeichnung für die Vertragsbeziehung, bei der eine Partei der anderen für eine gewisse Laufzeit Geld – in der Regel gegen Bezahlung eines Zinses zur Verfügung stellt. Die zur Verfügung gestellte Geldsumme muss nach Ablauf der Vertragslaufzeit zurückgezahlt werden.
Was ein Darlehen?
Ein Darlehen ist ein Vertrag, bei dem der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld oder Sachen für eine bestimmte Zeit überlässt. Salopp kann man sagen, dass dabei Geld oder Sachen verliehen werden.
Wie kann die Rückzahlung des Darlehens erfolgen?
Die Rückzahlung des Darlehens ist in § 42a Abs. 2 SGB II geregelt und darf nicht abweichend erfolgen: Solange der Hilfebedürftige Leistungen vom Jobcenter erhält, werden monatlich automatisch 10 \% des Regelsatzes einbehalten – Und zwar so lange, bis das Darlehen vollständig abbezahlt ist.
Wie kann ein Darlehen gewährt werden?
Gemäß § 24 Sozialgesetzbuch 2 (SGB II) ist ein Darlehen zu gewähren, wenn ein „unabweisbarer Bedarf“ besteht. Sie müssen ein Hartz-4-Darlehen an das Jobcenter zurückzahlen. Dies wird in aller Regel mit dem monatlichen Regelsatz „verrechnet“.
Welche Pflichten gibt es beim Darlehensvertrag?
Den rechtlichen Rahmen zur Ausgestaltung eines Darlehensvertrages bildet §488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin sind die vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag zusammengefasst. (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen.
Wie kann ich einen Darlehensantrag erstellen?
Das Jobcenter stellt keine fertigen Darlehensanträge zur Verfügung. Der Antrag muss daher selbstständig schriftlich verfasst werden. Aus dem Schreiben muss hervorgehen, aus welchem Grund und in welcher Höhe ein Darlehen benötigt wird.