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Ist das Recht zu streiken im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland niedergeschrieben?
Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und auch in keinem anderen Gesetzbuch ist das Recht zu streiken in diesem Wortlaut niedergeschrieben. Dennoch gilt es als Kern des Kollektivrechtes.
Was sind nicht gewerkschaftlich organisierte Streiks?
Nicht gewerkschaftlich organisierte Streiks sind wilde Streiks. Soweit ein entsprechender Antrag von der Tarifkommission gestellt wurde und der ver.di-Bundesvorstand den Streik genehmigt hat, darf die Gewerkschaft zum Streik aufrufen. Gestreikt werden darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht, also nach Beendigung der Laufzeit eines Tarifvertrages.
Wann darf ein Streik gestreikt werden?
Gestreikt werden darf erst nach Ablauf der Friedenspflicht, also nach Beendigung der Laufzeit eines Tarifvertrages. Der Streik muss immer das letzte Mittel sein: ohne vorherige Verhandlung kein Streik. 2. Ist ein Warnstreik zulässig?
Was sind die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Streik?
Für einen solchen rechtmäßigen Streik müssen allerdings 5 Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Voraussetzung eines Streiks: Ein Streik kann rechtmäßig sein, wenn er nicht einfach von beliebigen Gruppen von Arbeitnehmern in die Wege geleitet werden; vielmehr muss er zwingend von einer Gewerkschaft initiiert werden (Art. 9 Abs. 3 GG).
Was ist die Voraussetzung eines Streiks?
Streik um eine Standortsicherung, etwa um die Nichtverlagerung von Produktionsstätten ins Ausland. 3. Voraussetzung eines Streiks: Keine Friedenspflicht Sind die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen bereits tariflich geregelt, gilt diesbezüglich eine Friedenspflicht.
Warum ist das Streikrecht in Deutschland gesetzlich geschützt?
Schnell wurde auch dem Gesetzgeber klar, dass die Arbeiter eine geschützte Möglichkeit brauchen, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Jedoch wurde seither für das Recht auf Streik keine gesetzliche Grundlage geschaffen, die über Artikel 9 GG hinausgeht. Deswegen ist das Streikrecht in Deutschland in erster Linie ein Richterrecht.
Ist die Teilnahme an einem Streik verboten?
Die Teilnahme an einem Streik ist keine Verletzung des Arbeitsvertrages. Maßregelungen durch den Arbeitgeber oder Vorgesetzte wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Der Arbeitgeber darf aus Anlass des Streiks weder abmahnen noch kündigen.