Wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Wann muss ich die Rechnung bezahlen?

Von Gesetzes wegen gilt eine Zahlungsfrist (auch Zahlungsziel genannt) von 30 Tagen. Eine Rechnung ist grundsätzlich immer sofort fällig. Die gesetzliche Zahlungsfrist räumt dem Kunden aber 30 Tage Zeit ein, eine Rechnung zu begleichen. Erst danach befindet er sich im Zahlungsverzug.

Kann man Rechnung Nachfordern?

Der Bundesfinanzhof hat im Januar 2009 entschieden, dass Du verloren gegangene Originalrechnungen durch eine Rechnungskopie ersetzen kannst (Aktenzeichen 14 K 2093/08). Das leistungserbringende Unternehmen muss Dir also eine Kopie der Originalrechnung ausstellen. Der Eigenbeleg ist die zweite Alternative.

Wer muss die Rechnung bezahlen?

Im Normalfall zahlt derjenige, der Auftrag erteilt hat – auch wenn dies im Namen eines Dritten war. Der Bestellende haftet im Zweifel für die Bezahlung. Im Arbeitsalltag wird oft für Dritte etwas bestellt, sei es beispielsweise Büromaterial für das Unternehmen, in dem man arbeitet, oder Ware für einen Kunden.

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Warum ist eine eingehende Rechnung fehlerhaft?

Es gibt mindestens drei Gründe, warum eine eingehende Rechnung fehlerhaft sein kann: Die Rechnung ist formal nicht korrekt. Wenn Pflichtangaben fehlen, wie zum Beispiel die Rechnungsnummer oder ein Teil von Name und Adresse des Rechnungsempfängers, dann ist die Rechnung aus Sicht des Finanzamtes nicht in Ordnung.

Warum hat der Gesetzgeber keine gesetzlichen Fristen für die Rechnung?

Keine gesetzlichen Fristen. Der Gesetzgeber hat für die Ablehnung einer Forderung keine Widerspruchsfrist für die Rechnung formuliert. Das Gesetz regelt in Deutschland daher weder ein Widerspruchsrecht für die Rechnung und kennt in der Folge auch keine etwaigen Widerspruchsfristen für die Rechnung.

Kann der Rechnungssteller eine falsche Rechnung widersprechen?

Wenn der Rechnungssteller entgegen der Vorschriften handelt und die falsche Rechnung dennoch als offene Forderung an eine Schuldnerauskunftei meldet, dann kannst Du einem Eintrag widersprechen. Denn wenn Du einen schriftlichen Beleg für Deinen Widerspruch hast, dann muss zum Beispiel die Schufa einen bereits erfolgten Eintrag wieder löschen.

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Ist eine falsche Rechnung ein sachliches Problem?

Da eine falsche Rechnung ein sachliches Problem stellt, lohnen sich weder Aufregung noch Unfreundlichkeit. Solange eine Rechnung strittig ist, solltest Du sie jedoch nicht bezahlen, sondern im ersten Schritt der Rechnung widersprechen.