Wem sind die Finanzamter unterstellt?

Wem sind die Finanzämter unterstellt?

Finanzämter sind Landesbehörden und unterstehen dadurch den jeweiligen Bundesländern Deutschlands. Ihre Aufgaben sind eindeutig im Gesetz geregelt, nämlich im FVG – im Gesetz über die Finanzverwaltung.

Welche Steuer verwalten in Deutschland die Länder als eigene Angelegenheit?

Während die Bundesfinanzverwaltung hauptsächlich für Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern, die Kraftfahrzeugsteuer und für die Versicherungs- und Feuerschutz- steuer zuständig ist, werden die weiteren Steuern von den Ländern teils im Wege der Auf- tragsverwaltung (Gemeinschaftsteuern), teils als eigene …

Wie heißt der Minister für Finanzen?

Bundesminister seit 1949

Nr. Name Beginn der Amtszeit
Bundesminister der Finanzen
Peter Altmaier (kommissarisch) 24. Oktober 2017
19 Olaf Scholz 14. März 2018
20 Christian Lindner 8. Dezember 2021

Wer ist Chef der Finanzämter?

Der Vorsteher oder die Vorsteherin leitet ein Finanzamt. Als Chef des Amts ist die Amtsleitung die Vorgesetzte aller Beschäftigten und Beamten, die in dem Finanzamt tätig sind. Zudem übernimmt die Amtsleitung die Fach- und Dienstaufsicht.

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Wer ist der oberste Chef vom Finanzamt?

(1) Die Vorsteherin/der Vorsteher leitet das Finanzamt. Die Amtsleitung wird von der obersten Landesfinanzbehörde bestellt. Sie ist Vorgesetzter aller Beschäftigten und Dienstvorgesetzte der Beamtenschaft, soweit in den Ländern nichts anderes bestimmt ist. Ihr obliegt die Fürsorge für die Beschäftigten.

Welche OFD ist zuständig?

Oberfinanzdirektionen und Zuständigkeiten

Land Behörde
Niedersachsen Landesamt für Steuern Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz Landesamt für Steuern in Koblenz
Saarland Finanzministerium

Welche Aufgaben hat das Landesamt für Finanzen?

Zahlungsverkehr, Buchführung und Vollstreckung. Zahlungsverkehr Der Zahlungsverkehr ist für den Einzahlungs- und Überweisungsverkehr und die Liquiditätsplanung zuständig. Buchführung Die Buchführung ist für die ordnungsgemäße Buchung der Ausgaben und Einnahmen der Dienststellen des Landes NRW und u. a.