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Was ist ein Lehensvertrag?
Ein Lehensvertrag wurde im Mittelalter selten schriftlich, sondern meist durch symbolische Handlungen geschlossen. Vor Zeugen schwor der Vasall dem Herrn einen Treueid (fidelitas). Das Lehen (beneficium, feudum) sollte es dem Vasallen ermöglichen, seinem Herrn die Dienste zu leisten, zu denen er verpflichtet war.
Was konnte alles als Lehen vergeben werden?
Lehnswesen und Feudalismus. Es konnte sich im späten Mittelalter bei dem Lehen jedoch auch um ein Amt handeln, zum Beispiel das Richteramt, durch das der Vasall Einkünfte hatte. Auch Rechte wurden verliehen: das Recht, Münzen zu prägen oder Zölle einzutreiben oder in einem Bergwerk nach Erz zu schürfen.
Was sind Lehen und Vasallen?
Der oberste Lehnsherr war der König, dann kamen die Fürsten und die hohen Geistlichen. Jeder von ihnen hatte Lehen, also Güter, bekommen und konnte sie an treue Untertanen, Vasallen, weitergeben. Diese gegenseitigen Verpflichtungen bildeten eine wesentliche Grundlage der mittelalterlichen Gesellschaftsordnung.
Wie wurde ein Lehen vergeben?
Oberster Lehnsherr war der jeweilige oberste Landesherr, König oder Herzog, der Lehen an seine Fürsten vergab. Diese konnten wiederum Lehen an andere Adelige vergeben, die sich von ihnen belehnen lassen wollten und oft in der Adelshierarchie unter dem Lehnsgeber standen.
Was ist das Lehnswesen einfach erklärt?
Ein Lehen ist ein Land oder ein Amt, das die Berufskrieger vom König für ihren militärischen Dienst erhielten. Dafür waren sie dem König zu Dienst und Treue verpflichtet. Derjenige, der ein Lehen empfing, wurde Lehnsmann genannt, derjenige, der ein Lehen vergab, Lehnsherr.
Was versteht man unter dem Begriff Lehnswesen?
Das Lehnswesen (auch Feudal- oder Benefizialwesen von lateinisch Feudum, Feodum oder Beneficium) war eine im mittelalterlichen Europa herausgebildete Herrschafts- und Besitzordnung. Das Lehnswesen war kennzeichnend für den Feudalismus und das politisch-ökonomische System des europäischen Mittelalters.
Was versteht man unter Untervasallen?
Ein Vasall war ein Lehensmann im mittelalterlichen Lehenswesen, der sich freiwillig in den Dienst eines Lehensherrn stellte, dessen Schutz er dadurch genoss. Untervasallen waren Personen, wie beispielsweise Ritter, niedrige Adelige oder Äbte, die ihrerseits Lehen von den Kronvasallen erhielten.