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Ist der Bundespräsident der höchste Vertreter Deutschlands?
Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt und damit der ranghöchste Vertreter Deutschlands. Die politische Bedeutung des Bundespräsidenten ist hingegen – etwa im Vergleich zu ausländischen Staatsoberhäuptern wie dem französischen oder dem US-amerikanischen Präsidenten – gering.
Wie soll der Bundespräsident stehen?
Über den Parteien soll der Bundespräsident stehen – dennoch muß er nicht neutral sein. Mahnen, warnen, auf Probleme aufmerksam machen, Lösungen anbieten – Reden sind das wichtigste Mittel des Bundespräsidenten, politischen Einfluß zu nehmen.
Wie kann der Präsident aus dem Amt abberufen werden?
Soll der Präsident bereits vor dem Ende seiner Amtsperiode aus dem Amt als Präsident abberufen werden, kommt die Abberufung immer dem Wahlorgan zu. Das bedeutet, dass im Normalfall der Gesamtverwaltungsrat den Präsidenten abberuft.
Welche Stellung kommt dem Präsidenten zu?
Eine wichtige Stellung kommt dem Präsidenten vor allem in der Außenpolitik zu: Er vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich und schließt in ihrem Namen Verträge mit anderen Staaten. Er empfängt und besucht ausländische Politiker, Staats- und Regierungschef.
Wie kann ein Bundespräsident werden?
Bundespräsident kann ein Mann oder eine Frau werden. Bisher waren nur Männer Bundespräsident in Deutschland. Darum schreiben wir in diesem Text ‚Bundespräsident‘. Er unterschreibt Gesetze und gibt sie bekannt. Er nimmt an Veranstaltungen teil und hält Reden.
Ist die Abwahl des Bundespräsidenten nicht vorgesehen?
Eine Abwahl des Bundespräsidenten ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Sollte der Bundespräsident in seiner Amtsführung gegen das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz vorsätzlich verstoßen, so kann das Bundesverfassungsgericht nach Art. 61 GG seinen Amtsverlust erklären. Der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist der Präsident des Bundesrates.
Wie entscheidet der Bundespräsident über seine Integrationsaufgaben?
Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst. Aufgrund des Rechtsstaatsprinzips unterliegt aber auch sein Handeln der Bindung an die Verfassung und Gesetze.