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Was ist die berufliche Anerkennung ausländischer Fachkräfte?
Die berufliche Anerkennung hilft Ihnen als Arbeitgeber, die Qualifikation ausländischer Fachkräfte besser einzuschätzen. Denn eine ausländische Berufsqualifikation wird in Deutschland anerkannt, wenn sie mit einem deutschen Abschluss gleichwertig ist.
Wie ist die berufliche Anerkennung geregelt?
In Deutschland ist die berufliche Anerkennung im Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) des Bundes und in den berufsrechtlichen Fachgesetzen sowie in entsprechenden Gesetzen der Länder geregelt. Damit bietet die Anerkennung auch Arbeitgebern ein offizielles und rechtssicheres Verfahren. Wann ist die Anerkennung notwendig?
Ist der Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache vorgeschrieben?
Für nicht reglementierte Berufe ist die Anerkennung zur Berufsausübung nicht vorgeschrieben, aber nützlich. Denn mit dem Anerkennungsbescheid in deutscher Sprache können Sie als Arbeitgeber die Fähigkeiten und Kenntnisse ausländischer Fachkräfte sofort erkennen.
Wie kann ich eine ausländische Berufsqualifikation anerkennen?
Fachkräfte, die ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen, müssen dies bei der zuständigen Stelle beantragen. Dies kann auch aus dem Ausland geschehen. Welche Behörde oder Institution zuständig ist, lässt sich mit dem Anerkennungs-Finder ermitteln. Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel 3 bis 4 Monate.
Was sind die rechtlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren?
Die rechtlichen Grundlagen für das Anerkennungsverfahren sind das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und berufsrechtliche Fachgesetze des Bundes sowie entsprechende Gesetze der Länder. Anerkennungsinteressierte können die Anerkennung beantragen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie wollen in Deutschland arbeiten.
Wie haben sie das Recht auf Anerkennung in Deutschland?
In Deutschland haben Sie das Recht auf ein Anerkennungsverfahren. Grundlagen dafür sind das Anerkennungsgesetz des Bundes und Gesetze in den Bundesländern. Einen Antrag auf Anerkennung können Sie auch aus dem Ausland stellen. Sie wollen in Deutschland arbeiten.