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Was steht über der Staatsanwaltschaft?
Über der Staatsanwaltschaft stehen hierarchisch betrachtet die Generalstaatsanwaltschaften, die an den Oberlandesgerichten eingerichtet sind. Sie üben mitunter die Dienst- und Fachaufsicht über die jeweilige Staatsanwaltschaft in ihrem Bezirk aus. Dies ergibt sich aus § 147 Nr. 3 GVG.
Welche Rolle hat die Staatsanwaltschaft?
Die Staatsanwaltschaft ist eine eigenständige, vom Gericht unabhängige Justizbehörde und stellt ein wichtiges Element rechtsstaatlicher Strafrechtspflege dar. Ihr obliegt die Leitung der Ermittlungen, weshalb man sie auch als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“ bezeichnet.
Was kommt nach Oberstaatsanwalt?
der Oberstaatsanwalt (als Hauptabteilungsleiter), der Leitende Oberstaatsanwalt (als Behördenleiter), der Generalstaatsanwalt (Leiter der übergeordneten Behörde), der Justizminister oder Justizsenator (Berlin, Bremen und Hamburg) des jeweiligen Bundeslandes.
Ist ein Staatsanwalt der Polizei weisungsbefugt?
Die Polizei hat Weisungen der StA zu befolgen. Grund dafür ist, dass das polizeiliche und das staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren eine untrennbare Einheit bilden und das Gesetz eine entsprechende Weisungsbefugnis enthält. Dennoch ist die Staatsanwaltschaft nicht »Vorgesetzter der Polizei«.
Ist Staatsanwaltschaft an Rechtsprechung gebunden?
Nach einer anderen, in der Literatur vertretenen Auffassung, besteht eine Bindung der Staatsanwaltschaft an die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht.
Wie wird die Staatsanwaltschaft vor dem Strafgericht vertreten?
Es ist die Regel, dass die Staatsanwaltschaft nach Zulassung der Anklage vor dem Strafgericht während der Hauptverhandlung von einem am Verfahren bisher unbeteiligten Amts- oder Staatsanwalt oder Rechts referendar vertreten wird.
Ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland auf den gesetzlichen Staatsanwalt vertreten?
Anders als bei Richtern existiert in Deutschland kein „Recht auf den gesetzlichen Staatsanwalt“. Es ist die Regel, dass die Staatsanwaltschaft nach Zulassung der Anklage vor dem Strafgericht während der Hauptverhandlung von einem am Verfahren bisher unbeteiligten Amts- oder Staatsanwalt oder Rechtsreferendar vertreten wird.
Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung aller Straftaten?
Gewöhnlich ist jede Staatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 1 GVG für die Verfolgung aller Straftaten zuständig, die „im Bezirk des Gerichts […], für das sie bestellt sind“, begangen wurden. Der örtliche Zuständigkeitsbezirk der jeweiligen Staatsanwaltschaft ist identisch mit dem Zuständigkeitsbezirk des jeweiligen Landgerichts.
Wie übernimmt die Staatsanwaltschaft die Vollstreckung der Strafe?
Bei einer Verurteilung des Angeklagten übernimmt die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde die Vollstreckung der Strafe. Diese Aufgaben sind allerdings in weitem Umfang auf die bei der Staatsanwaltschaft tätigen Rechtspfleger übertragen.