Inhaltsverzeichnis
- 1 Was ist die einfache Mehrheit in der Gesellschaft?
- 2 Warum spricht das Grundgesetz von der „Mehrheit der Mitglieder“?
- 3 Was sind die Stimmen bei der relativen Mehrheit?
- 4 Welche Regelungen werden im Gesellschaftsvertrag getroffen?
- 5 Welche Rechtsformen gibt es für eine Gesellschaft?
- 6 Wie kann die absolute Mehrheit erreicht werden?
- 7 Wie kommunizieren sie mit Minderheitsgesellschaftern?
- 8 Ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend?
Was ist die einfache Mehrheit in der Gesellschaft?
Die einfache Mehrheit. In der Praxis ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die gewöhnliche Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung einer GmbH am weitesten verbreitet. Entsprechende Regelungen sind in den Gesellschaftsverträgen vorgesehen.
Warum spricht das Grundgesetz von der „Mehrheit der Mitglieder“?
Das Grundgesetz spricht hierbei von der „Mehrheit der Mitglieder“, beispielsweise in Artikel 63 Absatz 2 Satz 1 GG im Rahmen des ersten Wahlgangs der Wahl des Bundeskanzlers. Artikel 121 GG konkretisiert und ergänzt, dass es sich dabei um die „Mehrheit [der] gesetzlichen Mitgliederzahl“ handelt und nicht etwa nur die anwesenden Abgeordneten.
Was ist eine absolute Mehrheit im Grundgesetz?
Ein Beispiel ist die gemäß Artikel 79 Absatz 2 GG erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit zur Änderung des Grundgesetzes. Eine absolute Mehrheit erzielt ein Vorschlag, wenn er mehr Stimmen auf sich vereint als alle anderen Vorschläge in ihrer Gesamtheit, wobei im Unterschied zur einfachen Mehrheit die Enthaltungen berücksichtigt werden.
Was sind die Stimmen bei der relativen Mehrheit?
Bei der relativen Mehrheit sind alle nicht für den gewählten Kandidaten abgegebenen Stimmen „verloren“. Ein bekanntes Beispiel sind die Wahlen zu Elternvertretungen in Schulen, wo derjenige, der die meisten Stimmen, auch wenn es nicht mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen sind, die Wahl gewonnen hat (z.
Welche Regelungen werden im Gesellschaftsvertrag getroffen?
Im Gesellschaftsvertrag können von dem Erfordernis der einfachen Mehrheit abweichende Regelungen getroffen werden – etwa die der relativen Mehrheit. Um die relative Mehrheit zu erreichen, ist erforderlich, dass die meisten Stimmen auf eine der Wahlmöglichkeiten fallen.
Welche Regelungen sind im Gesellschaftsvertrag vorgesehen?
Entsprechende Regelungen sind in den Gesellschaftsverträgen vorgesehen. Im Gesellschaftsvertrag können von dem Erfordernis der einfachen Mehrheit abweichende Regelungen getroffen werden – etwa die der relativen Mehrheit. Um die relative Mehrheit zu erreichen, ist erforderlich, dass die meisten Stimmen auf eine der Wahlmöglichkeiten fallen.
Welche Rechtsformen gibt es für eine Gesellschaft?
Die gesetzlich vorgesehenen Rechtsformen können aber auch zu Mischformen kombiniert werden (z. B. zur GmbH & Co. KG). Zwischen den verschiedenen verfügbaren Gesellschaftsformen können die Gründer einer Gesellschaft grundsätzlich frei wählen (Freiheit der Rechtsformwahl).
Wie kann die absolute Mehrheit erreicht werden?
Abweichend von der einfachen Mehrheit kann auch die absolute Mehrheit durch entsprechende Regelungen erforderlich gemacht werden. Die absolute Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte der abstimmungsberechtigten und vorhandenen Stimmen festgestellt wurde.
Was ist eine Mehrarbeit?
Mehrarbeit bezieht sich in diesem Fall immer auf das Arbeitszeitrecht und hat keinen Bezug zur Vergütung. Der Begriff „Überstunden“ beschreibt die Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte oder tarifrechtliche regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht und vom Vorgesetzten entweder angeordnet oder geduldet wird.
Wie kommunizieren sie mit Minderheitsgesellschaftern?
Kommunizieren Sie regelmäßig mit Ihren Minderheitsgesellschaftern und erstellen Sie eine Geschäftsordnung. Für gewisse unternehmerische Entscheidungen müssen zwingend die Eigentümer des Unternehmens gefragt werden. Dabei ist im Normalfall die einfache Mehrheit d.h. mindestens 50 \% der Gesellschafter für eine Beschlussfassung notwendig.
Ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichend?
In der Regel ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen für das Zustandekommen eines Gesellschafterbeschlusses ausreichend. Ausnahme: Soll die Satzung geändert werden oder die Gesellschaft aufgelöst werden muss bei einer GmbH grundsätzlich eine Mehrheit von 75 \% der abgegebenen Stimmen erreicht werden.
Welche Mehrheit gibt es für einen Gesellschafterbeschluss?
Für die meisten Gesellschafterbeschlüsse reicht eine einfache Mehrheit aus. Ist aber eine qualifizierte Mehrheit für einen Gesellschafterbeschluss nötig, so hat ein Gesellschafter mit 25,1 \% eine Sperrminorität.