Wie entscheiden Staatsanwalte?

Wie entscheiden Staatsanwälte?

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und öffentliche Anklage erhoben wird oder ob ein Verfahren eingestellt wird. Sie kann auch entscheiden, dass weitere Ermittlungen notwendig sind.

Welche Rolle spielt der die Staatsanwalt im Strafverfahren?

Die Staatsanwaltschaft leitet das Ermittlungsverfahren. Sie ist verpflichtet, jeden ihr zur Kenntnis gelangenden Anfangsverdacht einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung – mit Ausnahme von Privatanklagedelikten – von Amts wegen zu verfolgen.

Wer kann ein Strafverfahren einleiten?

Der Startschuss für das Ermittlungsverfahren ist die Einleitung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft, § 160 I StPO. Die Voraussetzung dafür ist, dass ein Anfangsverdacht gegenüber dem Beschuldigten besteht. Ziel eines Ermittlungsverfahrens ist die Ausforschung des Sachverhaltes.

Ist die Staatsanwaltschaft in Deutschland auf den gesetzlichen Staatsanwalt vertreten?

Anders als bei Richtern existiert in Deutschland kein „Recht auf den gesetzlichen Staatsanwalt“. Es ist die Regel, dass die Staatsanwaltschaft nach Zulassung der Anklage vor dem Strafgericht während der Hauptverhandlung von einem am Verfahren bisher unbeteiligten Amts- oder Staatsanwalt oder Rechtsreferendar vertreten wird.

LESEN SIE AUCH:   Wie viele Pokale hat England?

Welche Rechtsgrundlagen sind für die Arbeit der Staatsanwaltschaft?

Rechtsgrundlagen für die Arbeit der Staatsanwaltschaft sind in erster Linie die StPO und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Diese statten die Staatsanwaltschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben mit weitreichenden Befugnissen aus.

Wie obliegt der Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren?

Der Staatsanwaltschaft obliegt die Leitung des Ermittlungsverfahrens („Herrin des Ermittlungsverfahrens“), die Erhebung der Anklage beim Strafgericht, die Vertretung der Anklage und nach einem Urteil im Erwachsenenstrafrecht die Strafvollstreckung.

Was übst du als Staatsanwalt aus?

Deine Tätigkeit als Staatsanwalt übst Du als Beamter aus. Das heißt, dass Du strenggenommen kein Gehalt, sondern eine Besoldung erhältst. Dieses richtet sich nach der Besoldungsordnung R für Richter und Staatsanwälte.