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Wann wurde das Ehe und Familienrecht reformiert?
Das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts (1. EheRG) von 1976 war eine grundlegende Neuregelung des Eherechts, des Scheidungsrechts und des Scheidungsverfahrensrechts in der Bundesrepublik Deutschland durch die damalige sozialliberale Regierungskoalition unter Bundeskanzler Helmut Schmidt.
Welches Prinzip war bis 1977 ausschlaggebend für Scheidungen?
Dennoch hat das „1. Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts“ vom 1. Juli 1977 das Scheidungsrecht maßgeblich geprägt. Es markiert den Übergang vom bis dahin geltenden Verschuldensprinzip zum Zerrüttungsprinzip. Danach kommt es für die Scheidung allein darauf an, dass Ihre Ehe gescheitert ist.
Welche wesentliche Änderung beinhaltete die Reform des Scheidungsrechts in Deutschland im Jahre 1977?
Im Fall einer Scheidung wurde das bisherige Verschuldensprinzip verworfen und durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Zusätzlich wurde der Versorgungsausgleich eingeführt, durch den bei einer Scheidung der Rentenanspruch geregelt wurde. Weiterer Bestandteil des neuen Eherechts war das Namensrecht.
Was gibt es für das Verständnis von Ehe- und Scheidungsrecht?
Für das Verständnis von Ehe- und Scheidungsrecht gibt mithin Art. 3 Grundgesetz vor, dass Männer und Frauen gleichberechtigt sind und der Staat die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frau und Mann fördert sowie aktiv auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.
Wann gibt es das Konzept der Ehe?
Das Konzept der Ehe gibt es schon länger als Menschen überliefert können, weswegen über ihre Anfangsformen nur Theorien aufgestellt werden können. Wahrscheinlich gab es in den frühsten Tagen der Menschheit freie, wechselnde Partnerschaften, aus denen sich allmählich die Gruppenehe entwickelte.
Was darf zwischen den Ehegatten erlaubt werden?
Zwischen den Ehegatten darf kein enges familiäres Verhältnis bestehen (Inzesttabu). Die Ehegatten dürfen die eheliche Gemeinschaft frei ausgestalten, auch Fernehen sind erlaubt. Jede sexuelle Handlung in der Ehe bedarf der Zustimmung des anderen Ehegatten.
Welche Unzulässigkeitsgründe führen zu einerfehlerhaften Ehe?
Die wichtigsten Unzulässigkeitsgründe, die zu einer fehlerhaften Ehe führen, sind fehlende Ehemündigkeit, Geschäftsunfähigkeit und die Eheverbote. Für Deutsche ist ein Eheverbot gegeben, wenn die Verlobten in gerader Linie verwandt sind oder in der Seitenlinie voll- oder halbbürtige Geschwister sind.