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Wie wird die Privatinsolvenz beendet?
Mit der Restschuldbefreiung ist die Privatinsolvenz beendet. Sie müssen den Forderungen der Gläubiger, die bereits vor der Insolvenz bestanden, nicht mehr nachkommen. Die gestundeten Verfahrenskosten werden entweder komplett oder in Raten bezahlt.
Wann wird die Restschuldbefreiung gelöscht?
Die Erteilung der Restschuldbefreiung wird nach einem Zeitraum von 3 Jahren taggenau im SCHUFA-Datenbestand gelöscht. Informationen über die Versagung einer Restschuldbefreiung werden drei Jahre taggenau gespeichert.
Ist private Insolvenz möglich?
Grundsätzlich ist das möglich. Rein theoretisch können Personen die private Insolvenz so oft durchlaufen, wie sie möchten. Eine Höchstgrenze wird in der Insolvenzordnung – kurz InsO – nicht genannt. Allerdings sind bestimmte Fristen zu beachten, wenn Schuldner die Privatinsolvenz wiederholen möchten.
Wie lange kann eine private Insolvenz wiederholen werden?
Dabei gilt laut § 287a Abs. 2 InsO jedoch, dass ein erneuter Antrag erst zehn Jahre nach der erfolgten Restschuldbefreiung gestellt werden kann. Die Privatinsolvenz zu wiederholen ist grundsätzlich möglich. Nicht immer endet die private Insolvenz mit der Restschuldbefreiung.
Wann darf eine erneute Privatinsolvenz beantragt werden?
Eine erneute Insolvenz nach erfolgter Restschuldbefreiung – also wenn die Privatinsolvenz bereits erfolgreich durchlaufen wurde – kann erst wieder nach zehn Jahren beantragt werden. Wann darf jemand die Privatinsolvenz wiederholen, wenn ihm die Restschuldbefreiung versagt wurde?
Wann endet die private Insolvenz mit der Restschuldbefreiung?
Dabei gilt laut § 287a Abs. 2 InsO jedoch, dass ein erneuter Antrag erst zehn Jahre nach der erfolgten Restschuldbefreiung gestellt werden kann. Erneute Privatinsolvenz nach Versagung der Restschuldbefreiung Die Privatinsolvenz zu wiederholen ist grundsätzlich möglich. Nicht immer endet die private Insolvenz mit der Restschuldbefreiung.