Was ist ein „Richterrecht“?
Als „Richterrecht“ wird ein faktisches Recht bezeichnet, welches durch die Rechtsprechung der Gerichte entsteht und dem Zweck dient, bestehende Gesetzeslücken zu schließen – genau wie das Gewohnheitsrecht.
Was gilt für die richterliche Unabhängigkeit?
Die richterliche Unabhängigkeit gilt sowohl für die Berufsrichter als auch für die ehrenamtlichen Richter und ergibt sich insbesondere aus Art. 97 GG. Es ist allerdings zwischen der sachlichen und der persönlichen Unabhängigkeit zu unterscheiden:
Was ist ein gesetzgeberisches Richterrecht?
Dies bedeutet, dass das Richterrecht also weder den gesetzgeberischen Willen ändern, noch korrigieren darf. In der Regel wird zwischen vier verschiedenen Arten des Richterrechts unterschieden: gesetzeskonkretisierendes, gesetzeskorrigierendes, gesetzesvertretendes und lückenfüllendes Richterrecht.
Wie kann ein Richter als Einzelrichter tätig werden?
Ein Richter kann als Einzelrichter oder als Mitglied eines Spruchkörpers (z.B. Kammer oder Senat) tätig werden. Dabei soll er als neutrale Person Gerechtigkeit ausüben. Bei seiner Entscheidungsfindung ist der Richter deshalb unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (vgl. Art. 20 Absatz 3, Art.
Kann der Richter den Rechtsstreit erledigen?
Muss der Richter den Rechtsstreit allerdings auf normalem Wege, sprich durch Urteil, erledigen, so bleiben ihm die zeitaufwändige Analyse des Sachverhalts und die juristische Subsumtion nicht erspart. Kommt er dabei zu häufig nicht zu Potte, so kann dies schlimmstenfalls zu einer Ermahnung führen, wie bei dem Freiburger OLG-Richter.
Wie muss der Richter in einem gerichtlichen Verfahren entscheiden?
Bevor der Richter in einem Urteil entscheiden kann, was rechtens ist, muss er den Sachverhalt erheben, das heißt, er muss feststellen, was geschehen ist. In der Rechtsordnung ist genau geregelt, wie bei diesen Erhebungen vorzugehen ist. Diese Vorgangsweise nennt man auch gerichtliches Verfahren.