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Was ist der verfassungsrechtliche Rahmen für die Parteien?
Bisher hat sich der verfassungsrechtliche Rahmen bewährt, den Art. 21 GG den Parteien bietet. Im Parteiensystem selbst sind aber Ermüdungs- und Erosionserscheinungen nicht zu übersehen: CDU und SPD, die bisher alle Kanzler der Bundesrepublik gestellt haben, leiden schon länger daran, dass ihre Mitgliederbasis altert und erheblich schrumpft.
Welche Norm verankerte die politischen Parteien in der Verfassung?
Die Norm verankerte die politischen Parteien direkt in der Verfassung. Sie rückten damit auch rechtlich dorthin, wo sie in der politischen Wirklichkeit demokratischer Staaten schon längst angekommen waren, nämlich ins Zentrum des Geschehens. Art. 21 GG markiert so eine Wendemarke in der Geschichte der Parteien.
Was ist das Grundgesetz für Parteien?
Parteienrecht. Das Grundgesetz erkennt die Parteien demnach als verfassungsrechtlich notwendige Instrumente an und hebt sie in den Rang einer verfassungsrechtlichen Institution. Sie bilden die Zwischenglieder zwischen den Bürgern und dem Staat. Das Grundgesetz gewährt besondere Rechte und Pflichten. Zudem regelt es den Umgang mit Parteien.
Wie gewährleistet der Staat die Freiheit der Parteien?
Um sicherzustellen, dass der Staat die Parteien nicht gängelt oder gar steuert, gewährleistet Art. 21 GG die Freiheit der Parteien. Diese schützt sie und ihre Mitglieder vor möglichen Übergriffen der Exekutive, aber auch des Gesetzgebers.
Welche Regeln gelten für politische Parteien?
Die Norm konkretisiert die strukturellen Anforderungen an politische Parteien und bestimmt, in welcher Weise Parteien sanktioniert werden dürfen, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen. Die Regeln betreffen nur Parteien, nicht politische Vereine oder ähnliche Organisationen.
Welche Parteien waren gegen die Weimarer Republik und ihre Verfassung?
Vor allem zwei Parteien waren gegen die Weimarer Republik und ihre Verfassung: Die KPD und die NSDAP. Die Weltanschauung der beiden Parteien war komplett gegensätzlich.
Was war das Parteienspektrum in der Weimarer Republik?
Das Parteienspektrum. In der Weimarer Republik hatten die Parteien keinen verfassungspolitischen Auftrag und galten als Vereine. Deswegen waren auch Parteien erlaubt, die sich inhaltlich gegen die Republik aussprachen und keine demokratischen Strukturen aufwiesen.