Was bedeutet Verbot der Doppelbestrafung?

Was bedeutet Verbot der Doppelbestrafung?

Das Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“) ist ein grundlegendes Prinzip eines rechtsstaatlichen Strafrechts. So heißt es diesbezüglich in Art. 103 Abs. 3 des Grundgesetzes: „Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Wann liegt Strafklageverbrauch vor?

Der Strafklageverbrauch ist eine der wesentlichen (negativen) Prozessvoraussetzungen im Strafprozess. Sinngemäß bedeutet er, dass niemand wegen einer Tat mehrmals abgeurteilt werden darf. Dies gilt sowohl für die Verurteilung als auch für den Freispruch.

Was ist der Begriff der Strafverfolgung?

Unter dem Begriff der Strafverfolgung ist zunächst das staatliche Monopol zur Verfolgung von Straftaten zu verstehen. Nur er hat die Ermächtigung zu Strafverfolgung. Im Rahmen des sogenannten Ermittlungsverfahrens ist es die Aufgabe der Strafverfolgungsbehörde (Polizei und Staatsanwaltschaft), einem entsprechenden Anfangsverdacht nachzugehen.

Was ist eine Strafverfolgungsbehörde?

Die Strafverfolgungsbehörde handelt hierbei nach dem Legalitätsprinzip. Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder.

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Welche Staatsanwaltschaft ist zuständig bei der Strafverfolgung?

Herrin des Verfahrens bei der Strafverfolgung ist die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Polizei gehört ebenso zu den Strafverfolgungsbehörden (Vollzug der Aufgabe aus § 163 StPO) in Verbindung mit den entsprechenden Polizeiaufgabengesetzen der Länder.

Was ist der Anfangsverdacht in der Strafverfolgung?

Der im Rahmen der Strafverfolgung relevante Anfangsverdacht definiert sich wie folgt: Er liegt vor, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vorhanden sind. Ist ein entsprechender Anfangsverdacht gegeben, sind die Behörden zur Einleitung einer Strafverfolgung verpflichtet.