Was gibt es für Bundesbehörden?
Oberste Bundesbehörden
Kürzel | Name | Zweiter Dienstsitz |
---|---|---|
BMI | Bundesministerium des Innern und für Heimat | Bonn |
AA | Auswärtiges Amt | Bonn |
BMJ | Bundesministerium der Justiz | Bonn |
BMAS | Bundesministerium für Arbeit und Soziales | Bonn |
Welche Behörden gibt es alles?
21 Behörden
- Behörde Auswärtiges Amt.
- Behörde Bundeskanzleramt.
- Behörde Bundesministerium der Finanzen.
- Behörde Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
- Behörde Bundesministerium der Verteidigung.
- Behörde Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
- Behörde Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Welche bundesinstitute gibt es?
Bundesämter und Bundesanstalten
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung.
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bundesamt für Kartographie und Geodäsie.
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
- Bundesamt für Naturschutz.
- Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.
- Bundesamt für Strahlenschutz.
Was zählt unter Behörde?
Unter dem Begriff „Behörde“ ist nach § 1 IV VwVfG „jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt“ zu verstehen.
Wer zählt als Behörde?
Eine Behörde ist ein Organ einer Verwaltung und deshalb gegenüber dem Verwaltungsträger berechtigt, außenwirkende Aufgaben der öffentlichen Verwaltung durchzuführen (etwa der Erlass von Verwaltungsakten). Sie zeichnet sich dadurch aus, dass sie hoheitliche Aufgaben erfüllt.
Was sind Behörden und Ämter?
Der Volksmund versteht unter einer Behörde zunächst sämtliche Ämter, auf denen Personen ihre Anliegen zur Erfüllung bringen. In diesem Sinne sind Behörden Verwaltungsorgane des Staates. Ihr Handeln geschieht als Organ einer jeweiligen Körperschaft. Vielfältige Rechtsgebiete verleihen Behörden ihre Macht.
Was ist ein Verwaltungsunterbau?
Bei den Ministerien mit einem eigenen Verwaltungsunterbau sind sie in drei Stufen gegliedert: Bundesoberbehörde als Zentrale (z.B. Bundesamt für Finanzen, Bundeswehrverwaltungsamt), Bundesmittelbehörden, die regional zuständig sind (z.B. Wehrbereichsverwaltung, Oberfinanzdirektion, Wasser- und Schifffahrtsdirektion).