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Bei welchen Gerichten gibt es Schöffen?
Schöffen werden bei folgenden Gerichten eingesetzt:
- Amtsgericht. Schöffengericht (§ 29 GVG) Jugendschöffengericht (§ 33a JGG)
- Landgericht. Kleine und Große Strafkammer (§ 76 GVG) Große Kammer als „Schwurgericht“ (§ 74 Abs. 2 GVG, § 76 GVG)
- Ortsgericht in Hessen als Ortsgerichtsschöffen (§ 4 Ortsgerichtsgesetz)
Wie wird man Schöffe in Rheinland Pfalz?
Die Wahl zum Schöffen erfolgt durch einen Wahlausschuss unter Vorsitz des Vorsitzenden des Schöffengerichts für die Dauer von 4 Jahren. Eine Wiederwahl für eine weitere Amtsperiode von 4 Jahren ist möglich. Grundsätzlich kann jeder deutsche Staatsbürger Schöffe werden.
Wann ist die nächste schöffenwahl?
Die nächste Schöffenwahl findet im Frühjahr 2023 für die Amtsperiode 2024-2028 statt. Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst stellt jede Gemeinde bzw. Stadt im Frühjahr 2023 eine Vorschlagsliste für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten auf, die von der kommunalen Vertretung beschlossen wird.
Wo kann man Schöffe werden?
Man kann sich das Gericht nicht aussuchen. Sie können nur an dem Amtsgericht bzw. Landgericht Schöffe werden, in dessen Bezirk Ihr Wohnort liegt. Zu welchem Gericht Sie gewählt werden, entscheidet der Schöffenwahlausschuss.
Wird man Schöffe?
Wer kann Schöffe werden? Wer eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und zwischen 25 und 69 Jahre alt ist, kann für das Schöffenamt ausgewählt werden. Rechtswissenschaftliches Vorwissen braucht man als Schöffe nicht.
Wie oft muss ein Schöffe zum Einsatz?
Der Zeitaufwand soll so sein, dass die Schöffen nicht mehr als zwölf Mal im Jahr zu Sitzungen herangezogen werden. Eine Sitzung kann aber Fortsetzungstermine haben, an denen der Schöffe teilnehmen muss, da das Gericht von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen muss.
Kann jeder als Schöffe berufen werden?
Zur Schöffin/zum Schöffen können nur deutsche Staatsangehörige gewählt werden. Eine zweite Staatsangehörigkeit ist unschädlich. Gewählte Personen sind zur Übernahme des Amtes verpflichtet.
Wie oft kann man Schöffe werden?
Nach zwei Wahlperioden müssen Schöffen nicht mehr eine Amtsperiode pausieren und können sich erneut bewerben.
Was muss ein Schöffe wissen?
Schöffen müssen gesundheitlich, d.h. geistig und körperlich geeignet sein, das Amt auszuüben (§ 33 Nr. 4 GVG). Über den Umfang des Fehlens der gesundheitlichen Voraussetzungen besteht im Einzelfall Streit in Rechtsprechung und Literatur.