Ist der DRK-Suchdienst kostenlos?

Ist der DRK-Suchdienst kostenlos?

Ist eine Auskunft des DRK-Suchdienstes kostenpflichtig? Der DRK-Suchdienst erteilt im Auftrag der Bundesregierung schicksalsklärende Auskünfte an Familienangehörige. Die Erteilung der Auskünfte im Rahmen der Nachforschung und Schicksalsklärung Zweiter Weltkrieg ist in diesen Fällen grundsätzlich kostenfrei.

Wann wurde das Rote Kreuz gegründet?

25. Januar 1921, Bamberg
Deutsches Rotes Kreuz/Gegründet

Wie finde ich verschollene Angehörige?

Beim örtlichen Einwohnermeldeamt erfahren Sie häufig am schnellsten, wo eine vermisste Person zuletzt gemeldet war. Einfache Auskünfte aus dem Melderegister (Vor- und Familienname, Anschrift) geben die Meldeämter jedem, der eine schriftliche Anfrage stellt. Manchmal genügt es sogar, persönlich vorzusprechen.

Wie viele deutsche Soldaten gelten als vermisst?

Mehr als 1.000.000 deutsche Soldaten gelten auch noch nach über 60 Jahren als vermisst. Sie liegen in den Wäldern Ostdeutschlands, der Wüste Afrikas, in den Weiten Russlands und in vielen anderen Ländern, teilweise wo sie gefallen sind, verscharrt.

LESEN SIE AUCH:   Was war die Eroberung von Konstantinopel?

Wie finden sie ihre Verwandten und Angehörige?

Natürlich suchen wir individuell und schauen nicht nur im Internet bei sozialen Netzwerken, in Datenbanken oder dem Telefonbuch oder einer Suchmaschine wie Google nach. So wird es in den meisten Fällen ermöglicht, dass auch Sie vielleicht schon sehr bald Ihre Verwandten und Angehörigen kontaktieren können.

Ist es möglich eine Person mit einem Namen zu finden?

Es ist oft nicht möglich, eine Person einfach online im Internet mit dem Namen zu finden. Besonders bei sehr geläufigen Namen ist die Suche im Internet fast unmöglich. Ihnen bleibt nur ein Weg: Sie müssen Sie auf spezialisierte Personensucher zurückgreifen. Deren Suchdienst nutzt Wege zur Ermittlung, die einer privaten Person nicht offen stehen.

Wer kennt die Adresse der gesuchten Person?

Wer die ehemalige Adresse der gesuchten Person kennt, kann beim damals zuständigen Einwohnermeldeamt erfahren, wohin Der- oder Diejenige verzogen sind. Die Auskunft ist kostenpflichtig, auch wenn diese erfolglos bleibt.