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Ist es genetisch bedingt wie viel Muskeln sich aufbauen?
Beim Muskelaufbau spielt die Genetik also eine wichtige Rolle. Bezüglich Muskelmassenzunahme liegt der genetische Anteil bei ca. 70\%. Die Anpassung an das Krafttraining ist also sehr individuell, auch wenn die beiden Personen auf exakt dieselbe Art und Weise trainieren.
Wie viele Wiederholungen pro Einheit?
Anfänger: Für einen Anfänger empfehlen wir 60-70 Wiederholungen pro Muskelgruppe in der Woche. Bei einem Ganzkörperplan 3 mal in der Woche resultiert das in 3×6-8 Wiederholungen pro Muskelgruppe in einer Trainingseinheit.
Wie viele Sätze pro Einheit?
Es gilt, pro Trainingseinheit nicht mehr als 10 schwere Sätze pro Muskelgruppe auszuführen. Als optimal werden 6-8 Sätze je Trainingseinheit angesehen. Wer deutlich mehr als 10 Sätze in einer Session durchführt, baut zwar viel Müdigkeit auf, hat aber keine besseren Resultate.
Ist die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung gestattet?
Ob dem Prüfling eine zweite und weitere Wiederholungen einer nicht bestandenen Prüfung gestattet werden, liegt im Ermessen der jeweiligen Prüfungsrechtsetzer ( Landesgesetz, Prüfungsordnung, Schulordnung etc.). (Siehe auch Freiversuch ). Außerdem muss die Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung u. U. innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen.
Wie soll die Prüfungswiederholung gewährleistet werden?
Die Möglichkeit der Prüfungswiederholung soll diese Störfaktoren weitgehend eliminieren und den Prüflingen homogene Bedingungen bieten. Verfassungsrechtlich ergibt sich aus der Berufsfreiheit bei allen berufrelevanten Prüfungen das Recht auf eine zumindest einmalige, reguläre Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung.
Wie ist die Wiederholung zur Notenverbesserung zulässig?
Beim Bestehen des juristischen Staatsexamens ist in allen Bundesländern eine Wiederholung zur Notenverbesserung zulässig. In Bremen und Sachsen beschränkt sich die Wiederholbarkeit zur Notenverbesserung nur aufs erste Staatsexamen.
Wie kann der Prüfling die Wiederholung der Prüfung erreichen?
Verwaltungsintern kann der Prüfling das Überdenken der Prüfungsbewertung oder die Wiederholung der Prüfung durch das Vorbringen konkreter Einwände erreichen und hierzu auch formellen Widerspruch einlegen.