Kann der Arzt die Operation selbst vornehmen?
Auf Patientenwünsche kann es keine Rücksicht nehmen. Vielleicht erklärt der Arzt im Aufklärungsgespräch, er werde die Operation selbst vornehmen, wenn die Umstände es zulassen. Das ist jedoch nicht als verbindliche Zusage zu werten.
Wie haftet der Arzt für eine Schönheits-OP?
Der Arzt haftet für eine verpfuschte Schönheits-OP, wenn er dieser besonderen Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist. Darüber hinaus können auch folgende Pflichtverletzungen einen Schadensersatz- bzw. Schmerzensgeldanspruch des Patienten begründen:
Kann der Chefarzt den Eingriff selbst ausführen?
Wenn der Chefarzt den Eingriff nicht selbst ausführen kann, muss der Patient darüber rechtzeitig aufgeklärt werden. Viele Chefarztverträge enthalten allerdings die Vereinbarung, dass auch der Stellvertreter des Chefarztes die Kernleistungen erbringen kann, wenn der Chefarzt persönlich verhindert ist.
Wie kann eine unnötige Operation nach sich ziehen?
So kann eine unnötige Operation ebenso Schmerzensgeld nach sich ziehen wie eine falsch durchgeführte, die beispielsweise zu vermeidbaren Komplikationen oder Infektionen führt. Denn das Medizinrecht sieht für diese Formen vom Behandlungsfehler eine Arzthaftung vor, die wiederum dem Patienten ein Recht zur Entschädigung einräumt.
Wie erkundigen sie sich nach dem behandelnden Arzt?
Erkundigen Sie sich nach dem behandelnden Arzt, wenn Sie es nicht wissen, wer die Operation geleitet hat. Vergessen Sie auch nicht das Anästhesie Team und die Schwestern. Die Zeit im Kindergarten prägt das Leben aller Kinder.
Ist der Patient in einem Krankenhaus behandelt oder gar operiert?
Dabei hat der Patient grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass er von einem bestimmten Arzt behandelt oder gar operiert wird. Vielmehr teilt das Krankenhaus einen für die Behandlung geeigneten Arzt für die Operation ein. Für das Pflegepersonal gilt das Gleiche.
Ist die Aus- und Weiterbildung von Ärzten in Krankenhäusern möglich?
Die Aus- und Weiterbildung von Ärzten in Krankenhäusern wäre anders gar nicht möglich. Allerdings ist der Patient dem totalen Krankenhausaufnahmevertrag nicht hilflos ausgeliefert. Er muss dem Krankenhaus nicht die Auswahl des Arztes überlassen, der ihn operiert.
Warum schuldet der Arzt eine ärztliche Behandlung?
Der Arzt schuldet nur eine Behandlung, die am Kenntnisstand der aktuellen ärztlichen Wissenschaft gemessen werden kann. Maßgeblich ist also die Kenntnis, die ein Arzt des jeweiligen Fachgebiets objektiv haben muss. Anderes gilt nur dann, wenn der Arzt wegen seiner besonderen Fachkenntnisse aufgesucht wurde.