Kann ein Visum verfallen?

Kann ein Visum verfallen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum erhalten, hat es in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr. Der Schengen-Visum-Aufkleber in Ihrem Reisepass gibt Ihnen unter anderem Auskunft über den Tag der spätesten Einreise in den Schengen-Raum. Ihr Schengen-Visum ist also ungültig, wenn: der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist.

Wann muss ich mein Visum verlängern?

Wichtig: Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung unbedingt vor Ablauf Ihres Visums bei der Ausländerbehörde! Der Antrag sollte zwei Monate, mindestens jedoch 4 bis 6 Wochen vor Ablauf Ihres Visums gestellt werden!

Wie lange hat ein Schengen-Visum Gültigkeit?

Wenn Sie ein Schengen-Visum erhalten, hat es in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr. Das ist der Zeitraum, in dem Sie sich mit einer Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengen-Raum innerhalb von 6 Monaten (180 Tagen) aufhalten dürfen.

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Ist Schengen-Visum ungültig?

Ihr Schengen-Visum wird ungültig wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder Sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten im Schengen-Raum überschritten haben. Außerdem wenn die Anzahl der erlaubten Einreisen überschritten wurden. Wie oft kann man ein Schengen-Visum beantragen?

Was ist das Schengen-Visum für Kurzaufenthalte?

Das Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen, geschäftlichen, kulturellen, medizinischen oder anderen Zwecken ermöglicht den Besuch jedes teilnehmenden Schengen-Staates und damit auch die Einreise nach Deutschland.

Wie erhalten sie einen Schengen-Visum-Aufkleber?

Wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen, erhalten Sie bei der Einreise in das erste Land einen Aufkleber im Reisepass. Ihr Reisepass sollte daher auch mindestens über zwei leere aufeinander folgende Seiten verfügen. Der Schengen-Visum-Aufkleber enthält viele wichtige Informationen unter anderem darüber, wann Ihr Schengen-Visum abgelaufen ist.