Kann man bei der Einbürgerung seine alte Staatsangehörigkeit behalten?
Doppelte Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung Kann man bei der Einbürgerung seine alte Staatsangehörigkeit behalten? Grundsätzlich verlangt der deutsche Staat bei einer Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgegeben wird oder „verloren geht“. Dieses Prinzip halten die meisten Staaten ein.
Was verlangt der deutsche Staat bei der Einbürgerung?
Grundsätzlich verlangt der deutsche Staat bei einer Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit mit der Einbürgerung aufgegeben wird oder „verloren geht“. Dieses Prinzip halten die meisten Staaten ein.
Wann darf der Verlust der Staatsangehörigkeit eintreten?
Gegen den Willen des Betroffenen darf der Verlust der Staatsangehörigkeit nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Geburtsortsprinzip erhalten hat und für den die Optionspflicht gilt, muss spätestens bis zur Vollendung des 23.
Wie geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren?
Die deutsche Staatsangehörigkeit geht automatisch per Gesetz verloren, wenn jemand auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annimmt (z.B. durch Einbürgerung). Es sei denn, er hat zuvor eine schriftliche Genehmigung der zuständigen deutschen Behörde erhalten, die ihm die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit erlaubt.
Ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft erforderlich?
Um das Verfahren ins Rollen zu bringen, ist ein Antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft notwendig. Zuständig für die Bearbeitung des Antrages ist die Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitenbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises. In manchen Bundesländern ist das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde der richtige Ansprechpartner.
Ist die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt?
Bulgaren, Serben und Kroaten ist die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, Ausländer müssen bei der Einbürgerung allerdings auf ihre alte Staatsbürgerschaft verzichten.